Kommentar zur Verfügung Nr. 11523 vom 30.04.2024: Pflicht zur Zahlung der Honorare

Die kürzlich ergangene Verfügung Nr. 11523 vom 30. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein entscheidendes Thema im Recht: die Pflicht des Mandanten, die Honorare an den Anwalt zu zahlen. Diese Entscheidung klärt nicht nur den rechtlichen Rahmen zu diesem Thema, sondern bietet auch Anregungen zur Verwaltung und Abwicklung von Rechtskosten.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft M. (G.) und L. (L.R.M.T.) und wurde ursprünglich vom Berufungsgericht Venedig behandelt. Die zentrale Frage betrifft den Antrag auf Erstattung der Kosten und die Zahlung der Honorare durch den Fachmann. Die Verfügung bekräftigt das Prinzip, dass der Mandant verpflichtet ist, dem Anwalt den vom Richter festgelegten Betrag zu zahlen, unabhängig von den Entscheidungen, die in der Hauptsache getroffen wurden.

HONORAR - ALLGEMEIN Antrag auf Erstattung der Kosten und Zahlung der Honorare, der vom Fachmann vor dem Richter gestellt wurde - Pflicht des Mandanten, dem Fachmann den von diesem Richter festgelegten Betrag zu zahlen - Vorhandensein - Kosten, die im Verfahren abgerechnet wurden, in Bezug auf das der Fachmann seine Arbeit geleistet hat - Unbedeutend. Der Mandant ist gemäß Art. 61 r.d.l. Nr. 1578 von 1933 verpflichtet, dem Anwalt und dem von ihm benannten Bevollmächtigten die Honorare und Rechte in dem vom Richter festgelegten Umfang zu zahlen, vor dem der Fachmann den Antrag auf Erstattung der Kosten und Zahlung der Honorare gestellt hat, deren Betrag von diesem Richter festgelegt werden muss, unabhängig von den Bestimmungen in dem Beschluss, der die Sache abschließt, auf die sich die angeforderten Kosten beziehen, wobei die Bedeutung der geleisteten Arbeit, die Menge der vom Fachmann erbrachten Leistungen sowie der wirtschaftliche und soziale Wert der Tätigkeit in Bezug auf das angestrebte Ergebnis zu berücksichtigen sind.

Die Auswirkungen für Mandanten und Fachleute

Dieses Urteil klärt einige grundlegende Aspekte des Verhältnisses zwischen Mandant und Anwalt. Es ist entscheidend, dass die Mandanten verstehen, dass:

  • Die Zahlung der Honorare nicht an das endgültige Ergebnis der Sache gebunden ist, sondern von der Menge der geleisteten Arbeit und der Bedeutung der erbrachten Leistungen abhängt.
  • Der Richter die Aufgabe hat, die Höhe der Honorare festzulegen, was bedeutet, dass der Mandant auch im Falle einer Unzufriedenheit mit der Leistung nicht verweigern kann, das Festgelegte zu zahlen.
  • Die Abrechnung der Rechtskosten den geltenden Vorschriften folgen muss, wie sie im königlichen Dekret Nr. 1578 von 1933 festgelegt sind, die oft in der Praxis unterschätzt werden.

Schlussfolgerungen

Die Verfügung Nr. 11523 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Anwälten und Mandanten dar. Die Klarheit, mit der das Kassationsgericht die Frage der Zahlung der Honorare behandelt hat, sollte als Mahnung für die Mandanten dienen, sich ihrer eigenen Verantwortlichkeiten bewusst zu sein. Gleichzeitig bietet sie einen Schutz für die Fachleute, indem sie sicherstellt, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und vergütet wird.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci