Verordnung Nr. 11440 vom 2024: Meldepflicht bei verdächtigen Finanztransaktionen

Im italienischen Rechtsrahmen bietet die Verordnung Nr. 11440 vom 29. April 2024, erlassen vom Kassationsgericht, wichtige Klarstellungen zur Meldepflicht von Finanztransaktionen, die potenziell mit Geldwäscheverbrechen in Verbindung stehen. Dieses Urteil, das den Verantwortlichen einer Abhängigkeit und gleichgestellten Personen betrifft, fällt in einen Kontext zunehmender Aufmerksamkeit für die Geldwäschevorschriften, im Einklang mit den europäischen Richtlinien und den nationalen Vorschriften.

Der rechtliche Rahmen und das Urteil

Das Gericht, geleitet von L. O. und mit Berichterstatter A. C., hat einen Fall untersucht, in dem die Verantwortung eines Betreibers angefochten wurde, weil er verdächtige Finanztransaktionen nicht gemeldet hatte. Laut dem

„Verantwortlicher einer Abhängigkeit und gleichgestellte Personen - Meldepflicht für als aus Geldwäsche stammend erachtete Finanztransaktionen - Parameter. Im Hinblick auf die Geldwäschevorschriften ist die Meldepflicht, die den Verantwortlichen einer Abhängigkeit, der Abteilung oder einem anderen operativen Punkt für Transaktionen auferlegt wird, die möglicherweise aus einem der in Art. 648-bis StGB genannten Verbrechen stammen, gemäß Art. 3, Abs. 1 und 2, d.l. Nr. 143 von 1991, nicht von dem Vorliegen von vorläufigen Ermittlungen des Betreibers und der Vermittler über ein Indizienbild der Geldwäsche abhängig, noch von der Ausschluss, basierend auf ihrem persönlichen Überzeugungen, der Fremdheit der Transaktionen zu einer strafbaren Handlung, sondern von einer objektiven Beurteilung ihrer Eignung, die Bestimmungen zu umgehen, die darauf abzielen, die Geldwäscheaktivitäten zu verhindern und zu bestrafen.“
Das Gericht stellte fest, dass die Verantwortung nicht von der Anwesenheit vorläufiger Beweise für ein Verbrechen abhängt, sondern von einer objektiven Analyse der Transaktionen.

Folgen der Entscheidung

Diese Entscheidung hat mehrere bedeutende Implikationen für die Akteure im Finanzsektor:

  • Meldepflicht: Die Akteure müssen jede Transaktion melden, die als verdächtig angesehen werden könnte, selbst in Abwesenheit konkreter Anzeichen von Geldwäsche.
  • Objektive Beurteilung: Die Bewertung muss auf objektiven Kriterien basieren, anstatt auf persönlichen Überzeugungen, wodurch das Risiko von Auslassungen aufgrund subjektiver Bewertungen verringert wird.
  • Stärkung der Compliance: Die Finanzinstitute müssen strengere interne Verfahren implementieren, um die rechtzeitige Meldung verdächtiger Transaktionen sicherzustellen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 11440 vom 2024 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Geldwäsche dar und unterstreicht die Notwendigkeit eines proaktiven und objektiven Ansatzes seitens der Finanzakteure. Dieses Urteil klärt nicht nur die Verantwortlichkeiten der Akteure, sondern fördert auch eine größere Transparenz und Verantwortung im Finanzsektor, was zu einem gerechteren und sichereren System beiträgt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci