Kommentar zur Verordnung Nr. 8982 von 2024: Pflichten des Berufungsklägers und einheitlicher Beitrag

Vor kurzem hat der Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 8982 vom 4. April 2024 erlassen, die detailliert die Folgen der Zurückweisung einer Berufung und die Pflicht zur Zahlung des einheitlichen Beitrags behandelt. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Bezugspunkt dar, da sie die Verantwortlichkeiten des Berufungsklägers klärt, selbst im Falle der Zulassung zur Prozesskostenhilfe.

Der Normative Kontext

Die zentrale Frage der Verordnung betrifft den einheitlichen Beitrag, der gemäß Art. 13, Abs. 1-quater, des d.P.R. Nr. 115 von 2002, bekannt als einheitliches Gesetz über die Gerichtskosten (TUSG), vorgesehen ist. Dieser Beitrag ist im Falle der Zurückweisung des Rechtsmittels fällig, sei es als unzulässig oder als unzulässig erklärt. Der Kassationsgerichtshof hat mit der vorliegenden Verordnung bestätigt, dass der Richter die Pflicht des Berufungsklägers zur Zahlung dieses Beitrags bescheinigen muss, unabhängig von seiner Zulassung zur Prozesskostenhilfe.

Die Folgen der Zurückweisung des Rechtsmittels

Im Allgemeinen. Wenn die Berufung abgelehnt wird, sei es vollständig zurückgewiesen oder als unzulässig oder unzulässig erklärt, bescheinigt der Richter die Pflicht des Berufungsklägers, auch wenn er vorläufig und vorübergehend zur Prozesskostenhilfe zugelassen wurde, den zusätzlichen Betrag als einheitlichen Beitrag gemäß Art. 13, Abs. 1-quater, d.P.R. Nr. 115 von 2002 (sog. TUSG) zu zahlen, wobei hierfür lediglich das objektive Element, das aus dem Inhalt der Entscheidung besteht, das die Voraussetzung bestimmt, berücksichtigt wird, während die subjektiven Bedingungen der Partei von der Kanzlei zum Zeitpunkt der eventuellen nachfolgenden Einziehung des Beitrags überprüft werden müssen.

Diese Maxime verdeutlicht, dass, obwohl ein Berufungskläger zur Prozesskostenhilfe zugelassen worden sein kann, dies ihn nicht von der Pflicht befreit, den einheitlichen Beitrag zu zahlen, wenn sein Rechtsmittel zurückgewiesen wird. Das Gericht hat die Bedeutung betont, zwischen dem objektiven Element, das durch die Entscheidung des Richters repräsentiert wird, und den subjektiven Bedingungen zu unterscheiden, die von der Kanzlei überprüft werden müssen.

Abschließende Überlegungen

Zusammenfassend bietet die Verordnung Nr. 8982 von 2024 einen wichtigen Schlüssel zur Interpretation der Pflichten der Berufungskläger und zur Handhabung der Prozesskosten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Anwälte und ihre Mandanten sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um Überraschungen im Verlauf der rechtlichen Verfahren zu vermeiden. Die Klarheit des von dem Gericht formulierten Prinzips ist entscheidend, um eine korrekte Anwendung der Vorschriften und einen angemessenen Schutz der Rechte der beteiligten Parteien zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci