Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 36573 vom 1. Juli 2024 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über die Maßnahmen zur Vermögensprävention, insbesondere bezüglich des Fristbeginns von fünf Jahren für den Beginn des Präventionsverfahrens, wie im Artikel 18, Absatz 3, des Gesetzesdekrets Nr. 159 von 2011 festgelegt. Diese Entscheidung erweist sich als entscheidend, nicht nur für ihre praktische Anwendung, sondern auch für ihre rechtliche Tragweite in einem Kontext zunehmender Aufmerksamkeit für Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit.
Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass der Beginn der fünfjährigen Frist für die Einleitung des Verfahrens zur präventiven Einziehung ausschließlich auf den Tod des vorgeschlagenen Subjekts bezogen werden muss, wobei ausgeschlossen ist, dass diese Frist analog auf den Tod des fiktiven Eigentümers des Vermögens angewendet werden kann. Das bedeutet, dass der Tod des Subjekts, gegen das die Einziehung angeordnet werden kann, das einzige Ereignis ist, das den zeitlichen Ablauf in Gang setzt.
Präventive Einziehung - Frist gemäß Art. 18, Absatz 3, d.lgs. Nr. 159 von 2011 - Beginn - Tod des Subjekts, gegen das die Einziehung angeordnet werden kann - Konstellation. Im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermögensprävention muss der Beginn der fünfjährigen Frist für den Beginn des Vermögenspräventionsverfahrens, der in Art. 18, Absatz 3, d.lgs. vom 6. September 2011, Nr. 159, vorgesehen ist, ausschließlich auf den Tod des Vorgeschlagenen bezogen werden. (Konstellation, in der das Gericht, unter Anwendung des Prinzips, ausgeschlossen hat, dass die zeitliche Begrenzung der fünf Jahre analog auf den Tod des fiktiven Eigentümers des Vermögens, der die Ursache für die betroffenen Dritten war, angewendet werden könnte).
Dieses juristische Prinzip hat verschiedene praktische Auswirkungen, darunter:
Das Urteil fügt sich in einen breiteren Rahmen von Vorschriften und Rechtsprechung ein, in dem die Bedeutung der Gewährleistung eines gerechten Gleichgewichts zwischen den Bedürfnissen der Prävention und dem Schutz der individuellen Rechte anerkannt wird. Die vorhergehenden Grundsätze, wie die der vereinigten Kammern, bestätigen die Ausrichtung des Gerichts und bieten eine weitere rechtliche Grundlage für ihre Anwendung.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 36573 von 2024 einen wichtigen Fortschritt in der Regelung der Präventionsmaßnahmen dar. Die Klarheit über den Beginn der fünfjährigen Frist, die ausschließlich mit dem Tod des vorgeschlagenen Subjekts verbunden ist, bietet einen klareren normativen Rahmen und eine größere Rechtssicherheit. Es ist entscheidend, dass die Fachleute in diesem Bereich über solche Entwicklungen informiert sind, um den Schutz der Rechte ihrer Mandanten und die korrekte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.