Das Urteil Nr. 36467 vom 3. Juli 2024, hinterlegt am 1. Oktober 2024, stellt einen wichtigen Eingriff des Kassationsgerichts in Bezug auf die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsprüfung dar. Insbesondere hat das Gericht einige grundlegende Prinzipien hinsichtlich der Beweislast des Angeklagten bekräftigt, wenn es darum geht, die Möglichkeit zu bewerten, die Tat als ein Verbrechen umzuqualifizieren, das den Zugang zu diesem Institut ermöglicht. Die Entscheidung basiert auf einem Erlöschensgrund des Verbrechens und bietet nützliche Denkanstöße für Anwälte und Juristen.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Angeklagte, der von der Aussetzung des Verfahrens Gebrauch machen möchte, nachweisen, dass die Tat, derer er beschuldigt wird, in ein Verbrechen umqualifiziert werden kann, das den Zugang zur Bewährungsprüfung ermöglicht. Dies setzt eine Beweislast voraus, d.h. die Notwendigkeit, ein Behandlungsprogramm vorzulegen oder alternativ einen Antrag an die Außenstelle für Vollstreckung von Strafen (UEPE) zu richten. Mit anderen Worten, es ist entscheidend, dass der Angeklagte nicht nur die Aussetzung beantragt, sondern auch konkrete Elemente vorlegt, die seinen Willen belegen, einen Rehabilitationsweg einzuschlagen.
Vorliegen - Gründe. Im Hinblick auf die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungsprüfung hat der Angeklagte, sofern er der Meinung ist, dass die Tat rechtlich in ein Verbrechen umqualifiziert werden kann, das den Zugang zu diesem Institut ermöglicht, die Beweislast, das Behandlungsprogramm oder zumindest den entsprechenden Antrag an die Außenstelle für Vollstreckung von Strafen vorzulegen, da es sich hierbei um Zulassungsvoraussetzungen des Antrags auf Aussetzung gemäß Art. 464-bis, Abs. 4, StPO handelt.
Die praktischen Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich. Zunächst stellt die Klarstellung der Beweislast einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Verfahrensklarheit dar. Die Anwälte müssen daher besondere Aufmerksamkeit auf die Vorbereitung der Aussetzungsanträge legen und sicherstellen, dass diese mit allen erforderlichen Unterlagen versehen sind. Darüber hinaus könnte dieses Urteil die Verteidigungsstrategien beeinflussen, da die Möglichkeit der Umqualifizierung der Tat zu einem entscheidenden Aspekt wird.
Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 36467 von 2024 eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über das empfindliche Gleichgewicht zwischen dem Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren und der Einhaltung der gesetzlichen Verfahren. Anwälte und Juristen müssen die Implikationen dieses Prinzips sorgfältig abwägen und sich darauf vorbereiten, die erforderlichen Beweise vorzulegen, um die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens zu unterstützen. Die Klarheit, die das Kassationsgericht bietet, stellt einen weiteren Schritt in Richtung einer gerechteren und nachvollziehbareren Justiz dar.