Urteil Nr. 3063 vom 2024: Zustellung an den Wohnsitzverteidiger für im Ausland inhaftierte Angeklagte

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 3063 vom 5. November 2024, das am 27. Januar 2025 hinterlegt wurde, bietet wichtige Klarstellungen zum Verfahren der Zustellung des Vorladungsbeschlusses für im Ausland inhaftierte Angeklagte. Dieses Thema ist von erheblicher Bedeutung im Kontext des Strafrechts, da die korrekte Zustellung entscheidend ist, um das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen

Das Berufungsgericht Mailand hat mit seiner Entscheidung bestätigt, dass die Zustellung des Vorladungsbeschlusses nicht nur in eigener Person des Angeklagten erfolgen kann, sondern auch über seinen Wohnsitzverteidiger. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 169 der Strafprozessordnung, der spezifische Regelungen für die Zustellung an im Ausland inhaftierte Angeklagte festlegt.

  • Art. 156 StPO: Allgemeine Regel zur Zustellung in eigener Person.
  • Art. 169 StPO: Abweichende Regelung für die Zustellung an inhaftierte Angeklagte.
  • Frühere Urteile: Verweise auf Entscheidungen, die diese Interpretation unterstützen.

Die Leitlinie des Urteils

Im Ausland inhaftierter Angeklagter - Zustellung in eigener Person des Vorladungsbeschlusses - Notwendigkeit - Ausschluss - Zustellung an den Wohnsitzverteidiger - Rechtmäßigkeit - Gründe. Die Zustellung des Vorladungsbeschlusses an den im Ausland inhaftierten Angeklagten durch Übergabe an den Wohnsitzverteidiger statt persönlich ist rechtmäßig, da in diesem Fall die spezifische Regelung gemäß Art. 169 StPO Anwendung findet, die abweichend von der Regelung gemäß Art. 156 StPO ist.

Diese Leitlinie hebt die Bedeutung eines Zustellungsverfahrens hervor, das die Rechte des Angeklagten respektiert, auch wenn dieser sich im Ausland befindet. Die Entscheidung des Gerichts, die Zustellung an den Wohnsitzverteidiger zu akzeptieren, basiert auf der Notwendigkeit, eine ordnungsgemäße Kommunikation der Verfahrensabläufe zu gewährleisten, ohne das Recht auf Verteidigung zu gefährden.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 3063 vom 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von im Ausland inhaftierten Angeklagten dar. Die Rechtmäßigkeit der Zustellung über den Wohnsitzverteidiger unterstreicht, wie sich das italienische Rechtssystem den Anforderungen eines zunehmend globalisierten Kontexts anpasst und gleichzeitig die Einhaltung von Normen und grundlegenden Rechten gewährleistet. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Juristen, seien es Anwälte oder Richter, diese Vorschriften berücksichtigen, um ein faires und gerechtes Verfahren sicherzustellen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci