Unbefugter Zugang zu einem Computersystem: Kommentar zu Urteil Nr. 2905 vom 2024

Das Urteil Nr. 2905 vom 23. Oktober 2024 bietet wichtige Klarstellungen zum Thema unbefugter Zugang zu Computersystemen oder telematischen Systemen und behandelt die Frage der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu deren Schutz. Dieses Thema ist besonders aktuell, angesichts des exponentiellen Anstiegs von Cyberkriminalität und des wachsenden Bedarfs an Schutz sensibler Daten.

Der Sachverhalt und der rechtliche Kontext

Im vorliegenden Urteil hat das Gericht einen Fall untersucht, in dem der Angeklagte, D. G., des unbefugten Zugangs zu einem Computersystem beschuldigt wurde, namentlich dem System Galileo, das den Angehörigen der Agentur für Informationen und innere Sicherheit (AISI) vorbehalten ist. Das Gericht hat betont, dass die Strafbarkeit des Verbrechens nicht nur von technischen Sicherheitsmaßnahmen abhängt, sondern auch organisatorische Maßnahmen umfassen kann.

  • Technische Sicherheitsmaßnahmen: Zugangskontrollen, Firewalls, Verschlüsselung.
  • Organisatorische Maßnahmen: interne Vorschriften, Schulung des Personals, Zugangsverfahren.
  • Entscheidung des Gerichts: Das System Galileo war durch angemessene Maßnahmen für seinen Zweck geschützt.

Das festgestellte rechtliche Prinzip

Unbefugter Zugang zu einem Computersystem oder telematischen System - Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Systems - Organisatorische Maßnahmen - Strafbarkeit - Vorliegen - Sachverhalt. Für die Strafbarkeit des Verbrechens des unbefugten Zugangs zu einem Computersystem oder telematischen System kann der Schutz des Systems auch durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden, die die Zugangsmodalitäten regeln und den Zugang ausschließlich für befugte Personen zu bestimmten Zwecken oder zur Erreichung der Unternehmensziele gestatten. (In Anwendung dieses Prinzips hat das Gericht das System Galileo zu Recht als Computersystem oder telematisches System qualifiziert, das durch Sicherheitsmaßnahmen geschützt ist, obwohl es auch zur Durchführung von Recherchen in offenen Quellen genutzt werden kann, da es den Angehörigen der AISI für die Durchführung der eigenen Zwecke der Agentur vorbehalten ist).

Das Gericht hat somit bestätigt, dass der Schutz eines Computersystems auch durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Dies ist ein entscheidender Aspekt, insbesondere für Unternehmen und Organisationen, die mit sensiblen Daten umgehen. Die organisatorischen Maßnahmen müssen klar und gut definiert sein, um festzulegen, wer auf welche Informationen und unter welchen Umständen zugreifen kann.

Fazit

Das Urteil Nr. 2905 vom 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis der notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Computersystemen dar. Der Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass es nicht ausreicht, technische Lösungen zu implementieren, sondern dass es auch fundamental ist, organisatorische Verfahren zu übernehmen, die einen kontrollierten und sicheren Zugang gewährleisten. Das Bewusstsein und die Schulung des Personals sind daher Schlüsselfaktoren zur Verhinderung des Verbrechens des unbefugten Zugangs und machen die Organisationen widerstandsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci