Urteil Nr. 29209 vom 2024: Flucht und Selbststellung im Gefängnis, Juristische Überlegungen

Das Urteil Nr. 29209 vom 25. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, fügt sich in einen rechtlichen Kontext von besonderer Bedeutung ein und behandelt das sensible Thema der Selbststellung im Gefängnis als mildernde Umstände im Falle der Flucht. Diese Entscheidung, die teilweise ein vorheriges Urteil des Berufungsgerichts in Mailand aufhebt, bietet wichtige Denkanstöße für Juristen und Bürger.

Der Fall und das Urteil

Im vorliegenden Fall hatte sich der Angeklagte, A. E. S., sieben Monate nach seiner Flucht im Gefängnis gestellt. Das Berufungsgericht hatte diese Selbststellung als verspätet erachtet und die Anwendung des im Artikel 385, Absatz vier, des Strafgesetzbuches vorgesehenen Milderungsgrundes ausgeschlossen. Das Kassationsgericht hat jedoch diese Entscheidung umgekehrt und festgestellt, dass für die Integration des Milderungsgrundes der Zeitraum zwischen der Flucht und der anschließenden Selbststellung nicht relevant ist.

Milderungsgrund der Selbststellung im Gefängnis - Zeitspanne zwischen Flucht und Selbststellung - Relevanz - Ausschluss. Für die Integration des besonderen Milderungsgrundes der Flucht, wie im Artikel 385, Absatz vier, des Strafgesetzbuches vorgesehen, reicht es aus, sich freiwillig vor der Verurteilung im Gefängnis zu stellen, ohne dass die Zeitspanne seit der Flucht von Bedeutung ist. (Fallkonstellation, in der das Urteil der Vorinstanz in dem Teil aufgehoben wurde, in dem die Selbststellung des Angeklagten, die sieben Monate nach der Flucht stattfand, als verspätet erachtet wurde).

Analyse des Leitsatzes

Der vom Kassationsgericht geäußerte Leitsatz verdeutlicht ein grundlegendes Prinzip: Der Wille, sich im Gefängnis zu stellen, wenn dies vor der Verurteilung geschieht, reicht aus, um von der Milderung zu profitieren, unabhängig von der Zeitspanne, die seit der Flucht vergangen ist. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der vorherigen Rechtsprechung, die bereits die Frage der Milderung in ähnlichen Kontexten behandelt hat.

  • Urteil Nr. 32383 vom 2008, Rv. 240644-01: bestärkt die Bedeutung des Willens zur Selbststellung.
  • Urteil Nr. 29935 vom 2022, Rv. 283721-01: Analyse des Begriffs der aktiven Reue.
  • Urteil Nr. 1560 vom 2021, Rv. 280479-01: Diskussion über mildernde Umstände im Bereich der Straftaten gegen die Justizverwaltung.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29209 vom 2024 stellt eine wichtige Entwicklung in der italienischen Rechtsprechung im Hinblick auf das Delikt der Flucht dar. Es bestätigt, dass die Haltung derjenigen, die sich stellen, gefördert und gewürdigt werden sollte, anstatt wegen der bloßen Zeitspanne zwischen Flucht und Selbststellung hart bestraft zu werden. Diese Entscheidung bietet nicht nur eine klare Auslegung der Norm, sondern fördert auch ein Prinzip der Rehabilitation und sozialen Reintegration, das in unserem Rechtssystem von wesentlicher Bedeutung ist.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci