Urteil Nr. 29076 von 2024: Unrechtmäßigkeit der 'Schätzmethode' zur Berechnung von Abfällen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 29076 vom 5. April 2024, das am 18. Juli 2024 hinterlegt wurde, bietet eine wichtige Reflexion über die Modalitäten der Feststellung von Straftaten im Bereich der Abfallentsorgung. Insbesondere hat der Kassationsgerichtshof über die Unrechtmäßigkeit der sogenannten 'Schätzmethode' entschieden, die zur Berechnung der Abfallmenge verwendet wird. Diese Entscheidung klärt nicht nur kritische Aspekte im Hinblick auf den Beweis, sondern offenbart auch die rechtlichen Lücken, die im Kontext der Umweltgesetzgebung auftreten können.

Die 'Schätzmethode' und ihre Unrechtmäßigkeit

Das Gericht erklärte den Einspruch, der die Verwendung der 'Schätzmethode' anfocht, für unzulässig, eine Schätztechnik, die auf fotografischen Aufnahmen und Messungen der Kriminalpolizei basiert, ohne eine präzise Schätzung anzugeben. Insbesondere betont das Urteil:

Abgeleitete Unrechtmäßigkeit der sogenannten 'Schätzmethode' zur Berechnung der Abfallmenge - Unzulässigkeit - Gründe. Im Rahmen eines Kassationsantrags ist dieser unzulässig, da er sich auf eine Kritik an der Rekonstruktion des Sachverhalts bezieht, wie sie in den Hauptverfahren durchgeführt wurde, der Einspruch, mit dem die unrechtmäßige Verwendung, in Bezug auf die Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Abfallentsorgung, der sogenannten 'Schätzmethode' geltend gemacht wird, die in der ungefähren Bestimmung ihrer Menge besteht, basierend auf fotografischen Aufnahmen und Messungen, die von der Kriminalpolizei durchgeführt wurden, ohne eine präzise Schätzung anzugeben.

Diese Position des Gerichts steht im Einklang mit dem Legalitätsprinzip und der Notwendigkeit eines strengen und dokumentierten Beweises im Bereich der Umweltkriminalität. Das Gericht hat auf die geltenden Vorschriften verwiesen, insbesondere auf das Gesetzesdekret vom 3. April 2006, Nr. 152, das klare Anforderungen für das Abfallmanagement und die Feststellung im Falle von Rechtsverstößen festlegt.

Normative Bezugnahmen und Rechtsprechung

Der Verweis auf das Gesetzesdekret 152/2006 ist entscheidend, um den normativen Kontext zu verstehen, in den dieses Urteil eingeordnet ist. Tatsächlich legt Artikel 256, Absatz 2, des genannten Dekrets fest, dass die illegale Abfallentsorgung durch wissenschaftliche und dokumentierbare Methoden festgestellt werden muss. Die Rechtsprechung, wie aus den vorhergehenden Leitsätzen hervorgeht (Nr. 18521 von 2018, Nr. 6717 von 2019, Nr. 22035 von 2010), bestätigt die Notwendigkeit, ungefähre und nicht überprüfbare Ansätze zu vermeiden.

  • Normativer Verweis: Gesetzesdekret 152/2006
  • Relevante Rechtsprechung: Nr. 18521/2018, Nr. 6717/2019, Nr. 22035/2010

Das Urteil Nr. 29076 von 2024 hebt somit die Bedeutung einer angemessenen rechtlichen Ausbildung für die Sicherheitskräfte und die Fachleute im Sektor hervor, um sicherzustellen, dass die Ermittlungsinstrumente stets den Prinzipien der Legalität und der Garantie entsprechen.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 29076 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung eines besseren Umweltschutzes und einer rigoroseren Abfallbewirtschaftung dar. Die Unrechtmäßigkeit der 'Schätzmethode' verdeutlicht die Notwendigkeit robuster und dokumentierbarer Feststellungsmittel bei der Verfolgung von Umweltverbrechen. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Akteure im Sektor und die zuständigen Behörden sich verpflichten, die normativen und rechtlichen Leitlinien zu befolgen, um eine effektive und den Rechtsprinzipien entsprechende Umweltgerechtigkeit zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci