Beschluss Nr. 17738 von 2024: Das Recht auf Vergessenwerden und die Diffamierung

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein Thema von großer Relevanz im aktuellen rechtlichen Kontext, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss Nr. 17738 vom 27. Juni 2024 des Kassationsgerichts. Dieses Urteil reiht sich in eine Debatte ein, die grundlegende Rechte wie die Privatsphäre und die Pressefreiheit betrifft und regt zu einer interessanten Reflexion über die Zulässigkeit der veröffentlichten Nachrichten und deren Aufbewahrung in digitalen Archiven an.

Der Kontext des Urteils

Das Kassationsgericht hat einen Fall untersucht, in dem die Verbreitung von diffamierenden Nachrichten über den Missbrauch eines Dienstwagens durch einen Politiker festgestellt wurde. In diesem Sinne stellte das Gericht fest, dass das Interesse an der Aufbewahrung von Nachrichten in digitalen Archiven die Recht auf Vergessenwerden überwiegen kann, jedoch nur, wenn die ursprüngliche Veröffentlichung der Nachrichten rechtmäßig war.

Das Interesse an der Aufbewahrung von Nachrichten in den digitalen Archiven von Zeitungen kann das Recht der Person auf Vergessenwerden der Nachrichten, die sie betreffen, nur im Falle der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Veröffentlichung überwiegen. (Im vorliegenden Fall hat das S.C. den Ablehnungsgrund des Rechtsmittels zurückgewiesen, mit dem das angefochtene Urteil beanstandet wurde, das, nachdem es den diffamierenden Charakter der veröffentlichten Nachrichten auf einer Online-Plattform festgestellt hatte, die sich auf die private Nutzung des Dienstwagens eines Politikers bezogen, deren Löschung aus dem elektronischen Archiv angeordnet hatte).

Der Ausgleich zwischen Rechten

Dieses Prinzip stellt ein empfindliches Gleichgewicht zwischen verschiedenen Rechten und Interessen her. Einerseits haben wir das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Vergessenwerden, die die Würde der Person und ihren Ruf schützen. Andererseits steht die Meinungsfreiheit und das Recht auf Berichterstattung, die in einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind.

Insbesondere sind die zu berücksichtigenden Faktoren:

  • Die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Veröffentlichung der Nachrichten.
  • Der diffamierende Charakter der verbreiteten Informationen.
  • Der Zeitraum seit der Veröffentlichung.
  • Der Kontext, in dem die Nachrichten verbreitet wurden.

Schlussfolgerungen

Der Beschluss Nr. 17738 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Rechts auf Vergessenwerden in Italien dar. Er stellt klar, dass die bloße Existenz diffamierender Nachrichten nicht ausreicht, um deren Löschung aus den Archiven zu rechtfertigen, wenn die ursprüngliche Veröffentlichung legitim war. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend, um die Pressefreiheit zu schützen und das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten, wesentliche Elemente einer ausgewogenen und menschenrechtsrespektierenden Gesellschaft.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci