Analyse der Verordnung Nr. 18522 von 2024: Die Mitteilung des Kommissars und ihre Rolle in der außerordentlichen Verwaltung

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 18522 vom 8. Juli 2024, ausgegeben vom Kassationsgericht, bietet wichtige Klarstellungen zur Mitteilung an die Gläubiger gemäß Art. 207 des Insolvenzgesetzes. Diese Maßnahme, von großer Bedeutung im Kontext der Verfahren zur außerordentlichen Verwaltung, verdient eine eingehende Analyse, um zu verstehen, welche Auswirkungen sie auf die Gläubiger und die Bildung des Passivum hat.

Die Rolle der Mitteilung an die Gläubiger

Die Verordnung stellt klar, dass die Mitteilung an die Gläubiger, die für den Kommissar verpflichtend ist, nicht als ein Akt der Anerkennung von Forderungen verstanden werden darf. Tatsächlich hat die Mitteilung eine Informationsfunktion, die es den Gläubigern ermöglicht, über den Stand des Verfahrens informiert zu sein und ihre Rechte auszuüben. Dieser Aspekt ist grundlegend, um die Transparenz und Fairness des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Mitteilung des Kommissars gemäß Art. 207 Insolvenzgesetz - Tragweite - Mitteilung an die Gläubiger und Dritte über die Ergebnisse der Buchhaltung - Ausschluss der präklusiven Wirkung auf die Bildung des Passivum. Im Hinblick auf die Feststellung des Passivums in der außerordentlichen Verwaltung stellt die Mitteilung an die Gläubiger zur Überprüfung, die gemäß Art. 207 InsO vorgesehen ist, einen dem Kommissar obliegenden Akt dar, der als bloße Provokation zum Handeln gegenüber denjenigen dient, die sich gemäß den Buchhaltungsunterlagen des Schuldners als Gläubiger ergeben, sodass sie über den Stand des Verfahrens informiert sind und ihre Rechte im Wettbewerb geltend machen können; daher drückt der Kommissar mit dieser Mitteilung kein vorläufiges Urteil über die potenzielle zukünftige Aufnahme in das Passivum aus, noch führt er eine Feststellung der Forderung durch.

Implikationen für die Gläubiger

  • Transparente Information über die Verschuldung des Schuldners.
  • Die Möglichkeit für die Gläubiger, ihre Anträge auf Aufnahme in das Passivum einzureichen.
  • Klarheit über die Unterscheidung zwischen der Mitteilung und der formellen Anerkennung der Forderungen.

Dieses Urteil bekräftigt somit nicht nur die informationsgebende Natur der Mitteilung, sondern hebt auch die Bedeutung hervor, die Rechte der Gläubiger in einem Kontext der Unternehmenskrise zu schützen. Das Insolvenzgesetz fungiert in diesem Fall als Garantie für Fairness und Transparenz und ermöglicht es allen beteiligten Akteuren, Zugang zu den notwendigen Informationen zu haben, um ihre Interessen zu verteidigen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 18522 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klarheit in den Verfahren der außerordentlichen Verwaltung und zum Schutz der Rechte der Gläubiger dar. Sie hebt hervor, wie die Mitteilung an die Gläubiger, weit davon entfernt, ein Urteil über die Forderungen zu sein, ein wesentliches Kommunikationsinstrument darstellt, das die aktive Teilnahme aller beteiligten Personen ermöglicht. Es ist daher unerlässlich, dass die Gläubiger stets informiert sind und bereit sind, ihre Rechte geltend zu machen, um keine Chancen im komplexen System der Insolvenzverfahren zu verlieren.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci