Das Urteil Nr. 24362 von 2023: der Vorteil der Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister

Das jüngste Urteil Nr. 24362 vom 22. Februar 2023, das am 7. Juni 2023 von der Kassationsgerichtshof abgelegt wurde, bietet grundlegende Überlegungen zum Thema der Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister. Diese Entscheidung, die den von G. M. eingelegten Rechtsbehelf zurückweist, fügt sich in einen breiteren Kontext von Normen und Prinzipien ein, die darauf abzielen, die soziale Reintegration von Verurteilten zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen

Artikel 133 des italienischen Strafgesetzbuches legt die Kriterien für die Gewährung des Vorteils der Nichtnennung der Verurteilung fest, der entscheidend ist, um zu verhindern, dass eine strafrechtliche Vergangenheit die beruflichen und sozialen Möglichkeiten des Verurteilten beeinträchtigt. Der Gerichtshof betont unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung, dass dieser Vorteil nicht automatisch gewährt wird, sondern von dem Richter im Einzelfall bewertet werden muss.

Zweck des Instituts - Hinweis. Im Hinblick auf die Ursachen für das Erlöschen der Strafe ist der Vorteil der Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister, der vom Richter ausschließlich auf der Grundlage der Kriterien des Art. 133 StGB gewährt werden kann, darauf ausgerichtet, die Besserung des Verurteilten zu fördern, indem die Folgen der Straftat beseitigt werden, die seine Arbeitsmöglichkeiten beeinträchtigen oder behindern könnten. (Vergl.: Nr. 560 von 1995, Rv. 200029-01).

Die Ziele des Vorteils

Der Kassationsgerichtshof hebt in dem betreffenden Urteil hervor, dass das Hauptziel dieses Instituts darin besteht, die Besserung des Verurteilten zu fördern. Tatsächlich hat die Nichtnennung einer Verurteilung im Strafregister direkte Auswirkungen auf die Möglichkeit der Reintegration in die Arbeitswelt, da sie der betroffenen Person ermöglicht, ihr Leben ohne die Last einer strafrechtlichen Vergangenheit neu zu gestalten. Zu den Schlüsselpunkten der Entscheidung können wir zusammenfassen:

  • Der Vorteil wird gewährt, um die Besserung des Verurteilten zu fördern.
  • Er muss von dem Richter im Einzelfall bewertet werden, er ist kein automatisches Recht.
  • Die Nichtnennung spielt eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung des Zugangs zur Arbeit.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 24362 von 2023 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Verurteilten dar. Die italienische Rechtsprechung zeigt sich aufmerksam darin, die Anforderungen der Gerechtigkeit mit denen der sozialen Reintegration in Einklang zu bringen und hebt hervor, dass die Nichtnennung der Verurteilung im Strafregister nicht nur eine bürokratische Angelegenheit ist, sondern ein echtes Instrument zur Rehabilitation und Chance für den Verurteilten. Es ist entscheidend, dass die Richter jede Anfrage sorgfältig prüfen, um so zu einem Strafrechtssystem beizutragen, das die Besserung und Reintegration fördert.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci