Urteil Nr. 24651 vom 2023: Die Bewertung des Zwecks der Abgabe an Dritte bei der Drogenbesitz

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 24651 vom 22. Februar 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Reflexion über das komplexe Thema des Drogenbesitzes und insbesondere über den Zweck der Abgabe an Dritte. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Punkte des Urteils analysieren und die Auswirkungen auf das italienische Strafrecht sowie den Ansatz der erstinstanzlichen Richter bei der Bewertung solcher Tatsachen hervorheben.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft den Angeklagten A. G., der wegen Drogenbesitzes mit dem Vorwurf der Abgabe an Dritte verurteilt wurde. Das Berufungsgericht Palermo hatte am 13. April 2022 die Frage geprüft, die Entscheidung wurde jedoch anschließend vor dem Kassationsgericht angefochten. Das Gericht hat daher bekräftigt, dass die Bewertung des Zwecks der Abgabe an Dritte in die Ermessensentscheidung des Richters fällt, ein entscheidender Aspekt, der näher beleuchtet werden sollte.

Die Leitsätze des Urteils

Zweck der Abgabe an Dritte - Bewertung des erstinstanzlichen Richters - Tatsachenurteil - Unanfechtbarkeit im Rahmen der Rechtmäßigkeit - Bedingungen. Die Bewertung des erstinstanzlichen Richters, die den Zweck der Abgabe an Dritte des Drogenbesitzes bejaht, verneint oder Zweifel daran äußert, ist ein Tatsachenurteil, das sich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit entzieht, sofern es von einer Begründung getragen wird, die frei von einem offensichtlichen Unlogik-Fehler ist und sich aus dem Wortlaut des Urteils selbst ergibt. (Vergleiche: Nr. 2522 vom 26.01.1996, Rv. 204957-01).

Dieser Leitsatz fasst das Wesen der Entscheidung des Gerichts zusammen und hebt hervor, dass die Bewertung des Zwecks der Abgabe an Dritte ein Tatsachenurteil ist. Das bedeutet, dass das Kassationsgericht diese Bewertung nicht überprüfen kann, es sei denn, sie ist von offensichtlicher Unlogik betroffen. Mit anderen Worten, wenn der erstinstanzliche Richter eine klare und kohärente Begründung liefert, bleibt seine Entscheidung im Rahmen der Rechtmäßigkeit unanfechtbar.

Auswirkungen auf das Strafrecht

  • Das Urteil legt ein wichtiges Prinzip fest: Die Beurteilung des Zwecks der Abgabe obliegt dem erstinstanzlichen Richter.
  • Die im Verfahren vorgelegten Beweismittel müssen angemessen bewertet werden, um eine Entscheidung zu begründen.
  • Die Begründung des Urteils muss frei von Unlogik sein, um als gültig angesehen zu werden.

Zusammenfassend bekräftigt das Urteil Nr. 24651 vom 2023 das Prinzip, dass die Bewertung des Zwecks der Abgabe an Dritte bei der Drogenbesitz dem erstinstanzlichen Richter obliegt. Dieser Ansatz gewährleistet eine gewisse Stabilität in den rechtlichen Entscheidungen und schützt die Rechte der Angeklagten, indem er verhindert, dass eine übermäßige Überprüfung durch das Kassationsgericht die Fairness des Verfahrens beeinträchtigt. Die Klarheit in der Begründung der Entscheidungen ist daher entscheidend, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci