Analyse des Urteils Nr. 26807 vom 2023: Verjährung und fortdauernde Straftaten

Das Urteil Nr. 26807 vom 16. März 2023, hinterlegt am 21. Juni 2023, bietet eine wichtige Reflexion über die Prinzipien, die die Verjährung in Bezug auf Straftaten regeln, die demselben Angeklagten im Rahmen der Fortdauer zugeordnet werden. Der Kassationsgerichtshof, präsidiert von L. R., hat klargestellt, wie die Autonomie der einzelnen Straftatbestände die Zulässigkeit von Rechtsmitteln beeinflusst, mit direkten Folgen für die Möglichkeit, die Verjährung festzustellen.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Der Fall entwickelte sich nach einem kumulierten Urteil des Berufungsgerichts Florenz, in dem dem Angeklagten G. M. D. L. mehrere Straftaten zur Last gelegt wurden. Die zentrale Frage betraf, ob es im Falle eines Verurteilungsurteils für mehrere Straftaten möglich sei, die Verjährung für eine davon festzustellen und ob diese Umstände Auswirkungen auf die anderen Straftatbestände haben könnten.

Fortdauernde Straftaten - Verjährung für eine davon - Objektiv kumulatives Urteil - Unzulässigkeit der Rechtsmittelgründe in Bezug auf diese Straftat - Feststellbarkeit der Verjährung für die anderen Straftaten - Ausschluss - Gründe. Im Falle eines Kassationsantrags gegen ein kumulatives Verurteilungsurteil, das mehrere dem selben Angeklagten im Rahmen der Fortdauer zugeordnete Straftaten betrifft, verhindert die Autonomie der einzelnen Straftatbestände und der prozessualen Beziehungen zu den einzelnen Anklagepunkten, dass die Zulässigkeit der Anfechtung für eine der Straftaten die Einleitung eines gültigen prozessualen Verhältnisses auch für die Straftaten ermöglicht, für die die vorgebrachten Gründe unzulässig sind, mit der Konsequenz, dass für letztere, für die ein teilweiser Rechtskraft entstanden ist, die Möglichkeit, die Verjährung festzustellen, und die Neufestsetzung der Strafe durch Streichung des Erhöhungsbetrags wegen Fortdauer ausgeschlossen ist.

Die Unterscheidung zwischen Straftaten und die Autonomie der Verfahren

Der Gerichtshof hat ein fundamentales Prinzip bekräftigt: die Autonomie der einzelnen Straftatbestände. Das bedeutet, dass selbst wenn die Straftaten objektiv miteinander verbunden sind, jeder Anklagepunkt einzeln bewertet werden muss. Folglich bedeutet die Unzulässigkeit eines Rechtsmittelgrundes für eine der Straftaten nicht automatisch, dass die Zulässigkeit auf andere damit verbundene Straftaten, für die bereits eine Rechtskraft entstanden ist, ausgeweitet werden kann.

  • Verjährung: die Möglichkeit, sie geltend zu machen, ist für Straftaten mit teilweiser Rechtskraft ausgeschlossen.
  • Fortdauer: die Erhöhung der Strafe wegen Fortdauer kann nicht gestrichen werden, wenn eine der Straftaten unzulässig ist.
  • Rechtsprechung: das Urteil stimmt mit bedeutenden früheren Entscheidungen in diesem Bereich überein.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 26807 vom 2023 stellt eine wichtige Klarstellung im italienischen Rechtsrahmen in Bezug auf Verjährung und fortdauernde Straftaten dar. Es unterstreicht, wie die Trennung und Autonomie der Straftaten verhindern, dass die Zulässigkeit eines Rechtsmittels Einfluss auf andere Straftaten hat, und gewährleistet damit eine größere Rechtssicherheit. Diese Ausrichtung schützt nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern stärkt auch die Kohärenz des Rechtssystems insgesamt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci