Das Urteil Nr. 27622 von 2023: Die Versäumung der Prüfung und der Sachverhaltsfehler im außerordentlichen Rechtsmittel

Das Urteil Nr. 27622 von 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Auslegung der Dynamik des außerordentlichen Rechtsmittels wegen Sachverhaltsfehler. Insbesondere hat der Richter über den Sachverhaltsfehler in Bezug auf die Versäumung der Prüfung eines Beschwerdegrundes entschieden und die Bedingungen klargestellt, unter denen eine solche Unterlassung nicht als relevant angesehen wird.

Der Normenkontext

Das außerordentliche Rechtsmittel wegen Sachverhaltsfehler wird durch Artikel 625-bis der Strafprozessordnung geregelt. Diese Norm legt fest, dass der Sachverhaltsfehler relevant sein muss, um die Annahme des Rechtsmittels zu rechtfertigen. Das Gericht hat klargestellt, dass die Versäumung der Prüfung eines zusätzlichen Grundes für das Kassationsrechtsmittel nicht von sich aus einen relevanten Sachverhaltsfehler darstellt, vorausgesetzt, dass die nicht geprüften Beanstandungen dennoch in der Begründung des Urteils berücksichtigt und abgelehnt wurden.

Außerordentliches Rechtsmittel wegen Sachverhaltsfehler - Versäumung der Prüfung eines Beschwerdegrundes - Sachverhaltsfehler - Ausschluss - Bedingungen. Die Versäumung der Prüfung eines zusätzlichen Grundes im Kassationsrechtsmittel stellt keinen relevanten Sachverhaltsfehler gemäß Art. 625-bis StPO dar, sofern die als unterlassen erachteten Beanstandungen geprüft und in der umfassenden Begründung des Urteils abgelehnt wurden. (Sachverhalt betreffend Beanstandungen, die in den "zusätzlichen Gründen" des Rechtsmittels vorgebracht wurden, fälschlicherweise im Urteil als in einer "Erklärung" enthalten angegeben).

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil bekräftigt ein bereits bekanntes Prinzip in der Rechtsprechung, das jedoch hervorgehoben werden sollte: Nicht alle Unterlassungen sind automatisch als Sachverhaltsfehler sanktionierbar. Das Gericht hat bestätigt, dass es entscheidend ist, dass die nicht geprüften Beanstandungen im Kontext der Begründung dennoch berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass selbst wenn ein Grund nicht spezifisch analysiert wurde, wenn das Urteil eine umfassende Begründung liefert, die ihn ablehnt, ein Sachverhaltsfehler nicht geltend gemacht werden kann.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend wirft das Urteil Nr. 27622 von 2023 des Kassationsgerichts Licht auf einen entscheidenden Aspekt des Strafverfahrens: die Bedeutung der Begründung bei der Bewertung von Rechtsmitteln. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Anwälte und Juristen sich dieser Dynamik bewusst sind, um die Berufungen effektiv zu verwalten und die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci