Kommentar zur Entscheidung Nr. 24260 vom 2023: Die Garantien im Bescheid des Questors

Die Entscheidung Nr. 24260 vom 28. April 2023, die am 6. Juni 2023 eingereicht wurde, bietet wichtige Anregungen zur Reflexion über die Verteidigungsrechte und die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen. Insbesondere hat das Gericht die Frage der Bestätigung des Bescheids des Questors behandelt und die Bedeutung der Verfahrensfristen sowie deren Einfluss auf das Verteidigungsrecht der Betroffenen hervorgehoben.

Der Fall und die Rolle des Questors

Der Bescheid des Questors fügt sich in diesem Fall in den Kontext der Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ein, wie es das Gesetz vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, festlegt. Das Gericht hat die vorherige Entscheidung des Untersuchungsrichters aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, wobei es betont hat, dass die fehlende Angabe der Uhrzeit der Einreichung des Beschlusses nicht unbedingt zur Ungültigkeit der Maßnahme führt, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Fristen eingehalten wurden.

  • Verweis auf das Gesetz 401/1989 über das Verbot von Störungen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen.
  • Bedeutung der 48-stündigen Frist für die Bestätigung des Bescheids.
  • Möglichkeit der „ex actis“-Überprüfung der Fristeneinhaltung.

Die maßgebliche Maxime

Störungen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen - Bescheid des Questors - Bestätigung - Fehlende Angabe der Uhrzeit der Einreichung - 48-Stunden-Frist, die unter Androhung der Nichtigkeit vorgesehen ist - Möglichkeit der „ex actis“-Überprüfung der Einhaltung - Vorhandensein. Im Hinblick auf die Bestätigung des Bescheids des Questors gemäß Art. 6, Abs. 1 und 2, Gesetz vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, führt die unterlassene Angabe der Uhrzeit der Einreichung des Beschlusses nicht zur Ungültigkeit der Maßnahme, sofern aus den Akten hervorgeht, dass der Untersuchungsrichter die 48-Stunden-Frist zwischen der Bekanntgabe des Verwaltungsbescheids an den Betroffenen, die unter Androhung der Nichtigkeit vorgeschrieben ist, eingehalten hat, um die tatsächliche Ausübung des Verteidigungsrechts zu schützen.

Diese Maxime verdeutlicht, wie entscheidend die Einhaltung der Verfahren ist, nicht nur für die Gültigkeit der ergriffenen Maßnahmen, sondern auch zur Gewährleistung des Verteidigungsrechts der Betroffenen. Insbesondere stellt die Frist von 48 Stunden eine grundlegende Schutzmaßnahme für die tatsächliche Ausübung der Rechte dar, um zu verhindern, dass Entscheidungen hastig oder willkürlich getroffen werden.

Schlussfolgerungen

Die Entscheidung Nr. 24260 vom 2023 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für alle Juristen dar, insbesondere für diejenigen, die sich mit Straf- und Verwaltungsrecht befassen. Sie bekräftigt die Bedeutung der Verfahrensfristen und deren korrekter Anwendung und hebt hervor, wie deren Verletzung das Verteidigungsrecht gefährden kann. In einer Zeit, in der der Schutz der Grundrechte im Mittelpunkt der rechtlichen Debatte steht, dient diese Entscheidung als Bollwerk zum Schutz der individuellen Garantien und lädt zu einer umfassenderen Reflexion darüber ein, wie die Verfahren stets die Prinzipien von Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit respektieren sollten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci