Urteil Nr. 48103 vom 2023: Die persönliche Identität des Angeklagten und der eindeutige Identifikationscode

Das jüngste Urteil Nr. 48103 vom 26. September 2023, erlassen vom Gericht von Isernia, bietet bedeutende Anregungen zur Feststellung der persönlichen Identität der Angeklagten im Strafrecht. Insbesondere stellt die Entscheidung die Bedeutung des eindeutigen Identifikationscodes (CUI) als grundlegendes Instrument zur Gewährleistung der physischen Identität des Angeklagten klar, selbst wenn dieser falsche Personalien angibt.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Die zentrale Frage des Urteils ist die Feststellung der persönlichen Identität in Bezug auf den Angeklagten, der im konkreten Fall falsche Personalien angegeben hatte. Das Gericht argumentiert, dass, obwohl der Angeklagte falsche Informationen über seine Identität bereitgestellt hat, der ihm zugewiesene CUI eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Dieser Aspekt ist entscheidend für den Schutz der Rechte des Angeklagten und für die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens.

Die Maxime des Urteils

Angesprochener Angeklagter, der falsche Personalien angegeben hat - Zuweisung des eindeutigen Identifikationscodes - Gewissheit der physischen Identität - Gründe. Im Hinblick auf die Feststellung der persönlichen Identität muss der Angeklagte, der falsche Personalien angegeben hat, als vollständig identifiziert angesehen werden durch das Verfahren, nach dessen Ergebnis ihm der eindeutige Identifikationscode (CUI) zugewiesen wurde, der ihn unmissverständlich von jedem anderen Mitglied der Gesellschaft unterscheidet.

Diese Maxime betont, dass der eindeutige Identifikationscode (CUI) nicht nur eine Zahl ist, sondern ein wesentliches Element, um sicherzustellen, dass jede Person einzigartig und unterscheidbar im Rechtssystem anerkannt wird. Das Urteil hebt somit hervor, wie die Zuweisung des CUI eine Form des Schutzes für das faire Verfahren und die Integrität des Rechtssystems darstellt.

Normative und rechtsprechende Verweise

  • Neuer StGB, Art. 66: Vorschriften zur Identifizierung des Angeklagten.
  • Neuer StGB, Art. 68: Allgemeine Bestimmungen zur persönlichen Identität.
  • Neuer StGB, Art. 349: Bezüglich des Nachweises der Identität im Strafverfahren.
  • DPR 07/04/2016 Nr. 87, Art. 2: Über die Implementierung des CUI.

Diese normativen Artikel, zusammen mit der bisherigen Rechtsprechung, wie den Urteilen Nr. 11082 von 2017 und Nr. 32082 von 2014, zeigen eine konsolidierte Tendenz zur Gewährleistung der Gewissheit der persönlichen Identität im Strafverfahren und stärken somit das Vertrauen in die Justiz.

Fazit

Das Urteil Nr. 48103 vom 2023 stellt einen wichtigen Fortschritt in der Regelung der persönlichen Identität im Strafrecht dar. Die Einführung des eindeutigen Identifikationscodes erweist sich somit als unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Achtung der Rechte der Angeklagten und der Effektivität des Strafverfahrens. Die Gewissheit der physischen Identität ist nicht nur ein technisches Detail, sondern ein fundamentales Prinzip der Gerechtigkeit, das stets geschützt und respektiert werden muss.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci