Kommentar zum Urteil Nr. 50257 von 2023: Die Geringfügigkeit bei Drogenstraftaten

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 50257, das am 5. Oktober 2023 erlassen wurde, bietet bedeutende Anhaltspunkte für das Verständnis, wie die italienische Rechtsprechung das Thema der Strafbarkeit im Bereich der Drogen angeht, insbesondere hinsichtlich des Begriffs der "geringfügigen Entität". Das Gericht hat im Rahmen der Bewertung des Falls eines Angeklagten, der des Kokainhandels beschuldigt wird, die Bedeutung einer umfassenden Analyse der Umstände der Straftat betont, wobei die spezifischen Verhaltensweisen und die Eigenschaften der beteiligten Substanzen berücksichtigt werden müssen.

Das Prinzip der Geringfügigkeit

Gemäß Artikel 73, Absatz 5, des d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, erfordert die Strafbarkeit des Drogenhandels eine sorgfältige und nicht oberflächliche Bewertung des Verhaltens des Angeklagten. Das Gericht hat festgestellt, dass verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, darunter:

  • Die verwendeten Mittel für den Handel;
  • Die Art und Weise der Begehung der Straftat;
  • Die Menge und Qualität der Substanzen, insbesondere in Bezug auf den Reinheitsgrad;
  • Die Anzahl der entnehmbaren Dosen.
Geringfügige Tatsache - Strafbarkeit - Gesamtevaluation des Verhaltens - Notwendigkeit - Tatbestand. Im Themenbereich Drogen erfordert die Strafbarkeit gemäß Artikel 73, Absatz 5, d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, eine angemessene Gesamtevaluation des Sachverhalts in Bezug auf die Mittel, die Art und die Umstände der Handlung sowie die Menge und Qualität der Substanzen, im Hinblick auf den Reinheitsgrad, um zu der Feststellung der Geringfügigkeit im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Strafbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der Strafe zu gelangen. (Fall, in dem das Gericht die Entscheidung, die die Geringfügigkeit der Tat ausgeschlossen hatte, als frei von Beanstandungen erachtete, indem es das Niveau der Professionalität des Handels hervorhob, welches sich aus dem hohen Reinheitsgrad des Kokains von 55,65 % ableiten ließ, woraus eine besonders hohe Anzahl von Dosen, 291 Einheiten, gewonnen werden konnte).

Bewertung der Geringfügigkeit im spezifischen Fall

Im analysierten Fall hat das Gericht die Geringfügigkeit der Tat ausgeschlossen und hervorgehoben, dass der Reinheitsgrad des Kokains von 55,65 % auf ein professionelles Niveau im Handel hinwies. Dieser Aspekt führte zu einer hohen Anzahl von entnehmbaren Dosen, nämlich 291 Einheiten, was dazu beitrug, die Straftat nicht als geringfügig zu betrachten. Die Entscheidung des Gerichts reiht sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein, in dem die Bewertung der illegalen Handlungen stets die Prinzipien der Strafbarkeit und der Verhältnismäßigkeit der Strafe berücksichtigen muss, die in der italienischen Verfassung verankert sind.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 50257 von 2023 einen wichtigen Bezugspunkt für Juristen dar und hebt hervor, wie entscheidend die umfassende Bewertung des Verhaltens des Angeklagten ist, um die Strafbarkeit von Drogenstraftaten festzustellen. Das Gericht hat gezeigt, dass die bloße Menge der Substanz nicht ausreicht, um eine Straftat als geringfügig zu qualifizieren, sondern von einer gründlichen Analyse der Umstände des Falls begleitet werden muss. Dieser Ansatz, der die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte gewährleistet, trägt zu einer gerechteren und verhältnismäßigeren Justiz bei.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci