Kommentar zum Urteil Nr. 50298 vom 2023: Der Begriff der 'Sexuellen Aktivitäten' im Delikt der Kinderpornografie

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 50298 vom 25. Oktober 2023, eingereicht am 18. Dezember 2023, bietet eine wichtige Reflexion über den Begriff der "sexuellen Aktivitäten" im Kontext des Delikts der Kinderpornografie. Der Kassationsgerichtshof, unter dem Vorsitz von A. Gentili und mit dem Berichterstatter G. Noviello, hat die Beschwerde gegen ein Urteil des Berufungsgerichts von Turin zurückgewiesen und dabei die Notwendigkeit einer breiten Auslegung der Norm hervorgehoben, um einen angemessenen Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten.

Das Delikt der Kinderpornografie und der Begriff der 'Sexuellen Aktivitäten'

Das zu prüfende Urteil konzentriert sich auf die Unterscheidung zwischen "sexuellen Aktivitäten" und "sexuellem Akt", wie im Art. 609-bis des Strafgesetzbuchs definiert. Laut dem Gericht muss der Begriff der "sexuellen Aktivitäten" des Art. 600-ter, Absatz sieben, weiter gefasst interpretiert werden. Dieser Ansatz wird durch die Notwendigkeit motiviert, die psychophysische Integrität des Minderjährigen vor jeglicher Form sexueller Beteiligung zu schützen, auch wenn diese nicht in expliziten Handlungen mündet.

Insbesondere hat das Gericht hervorgehoben, dass der Gesetzgeber die Minderjährigen vor jeder Instrumentalisierung schützen wollte und auch simulierte sexuelle Aktivitäten akzeptiert, die dennoch ihr Wohlbefinden gefährden könnten. Diese Erweiterung des Begriffs der "sexuellen Aktivitäten" ist entscheidend, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, in einem Kontext, in dem Technologien und Kommunikationspraktiken leicht restriktiven Auslegungen entgehen können.

Folgen des Urteils

Die Folgen dieses Urteils sind erheblich und verdienen Aufmerksamkeit, insbesondere von Rechtspraktikern und denen, die sich mit dem Schutz von Minderjährigen befassen. Die Unterscheidung zwischen den Begriffen "sexuelle Aktivitäten" und "sexueller Akt" ist nicht nur theoretisch, sondern hat praktische Auswirkungen darauf, wie Fälle von Kinderpornografie verfolgt werden.

  • Der Schutz von Minderjährigen wird auf Situationen ausgeweitet, die zuvor möglicherweise nicht als strafrechtlich relevant angesehen wurden.
  • Die Ermittlungen und Verfolgungen wegen Kinderpornografie könnten zunehmen, einschließlich Fällen von simulierten sexuellen Aktivitäten.
  • Es wird ein größerer Einsatz in der Ausbildung von Rechtspraktikern gefordert, um diese Begriffe korrekt zu interpretieren und in Gerichtsverfahren anzuwenden.
Delikt der Kinderpornografie - "Sexuelle Aktivitäten" - Begriff - Unterschiede zum Begriff "sexueller Akt" gemäß Art. 609-bis StGB – Gründe. Im Hinblick auf Kinderpornografie muss der Begriff der "sexuellen Aktivitäten" gemäß Art. 600-ter, Absatz sieben, StGB weiter gefasst verstanden werden als der unterschiedliche Begriff des "sexuellen Aktes", der gemäß Art. 609-bis StGB relevant ist, da der Gesetzgeber, um die psychophysische Integrität des Minderjährigen vor sexuellen Beteiligungen jeglicher Art zu schützen, ihn vor jeder Instrumentalisierung bewahren wollte, die ihn auf sexueller Ebene betreffen könnte, nicht nur durch seine Beziehung zu expliziten und konkreten sexuellen Handlungen, sondern auch durch die Rückführung auf lediglich simulierte sexuelle Aktivitäten.

Fazit

Das Urteil Nr. 50298 vom 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zum Schutz von Minderjährigen dar. Seine erweiterte Auslegung des Begriffs der "sexuellen Aktivitäten" dient als Warnung für alle, die im Bereich des Strafrechts und des Schutzes von Minderjährigen tätig sind. Es ist entscheidend, dass die Fachleute in diesem Bereich die Auswirkungen dieses Urteils verstehen und ihre Praktiken und rechtlichen Strategien anpassen, um einen effizienten und angemessenen Schutz zu gewährleisten. Nur so kann die Integrität und das Wohlbefinden der Verwundbarsten in unserer Gesellschaft wirklich geschützt werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci