Vereinigung zum Drogenhandel: Analyse des Urteils Nr. 51714 von 2023

Das Urteil Nr. 51714 vom 23. November 2023, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Reflexion über die Konfigurierung des Verbrechens der Vereinigung zum Drogenhandel. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Grenzen zwischen den verschiedenen Rollen innerhalb einer kriminellen Vereinigung verschwommen sein können. Die Analyse des Gerichts konzentriert sich auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Ziels zwischen den Teilnehmern und stellt klar, dass die Verschiedenheit der persönlichen Ziele die Konfigurierung des Verbrechens nicht verhindert.

Der Inhalt des Urteils

Das Kassationsgericht hat festgestellt, dass für die Konfigurierung des Verbrechens der Vereinigung zum Drogenhandel die Existenz eines gemeinsamen Interesses am Vertrieb von Drogen auf dem Markt ausreicht. Dieser Aspekt ist entscheidend, da das Urteil klarstellt, dass die assoziative Bindung auch zwischen Verkäufern und Käufern besteht, trotz der unterschiedlichen persönlichen Motivationen jedes einzelnen Mitglieds. Das Gericht erklärte:

Vereinigung zum Drogenhandel - Konfigurierung des Verbrechens - Bedingungen - Gemeinsames Interesse am Vertrieb von Drogen auf dem Markt - Unterschiedlichkeit der persönlichen Ziele der Mitglieder - Unrelevanz - Fallkonstellation. Für die Konfigurierung des Delikts der Vereinigung zum Drogenhandel reicht die Existenz einer dauerhaften Zielgemeinschaft unter den Beteiligten aus, die durch das Interesse am Vertrieb von Drogen auf dem Konsummarkt gebildet wird, sodass die assoziative Bindung auch zwischen Verkäufern und Käufern der Substanz besteht, ohne dass die Unterschiedlichkeit der persönlichen Zwecke und der Gewinne, die die Einzelnen aus der Durchführung der kriminellen Tätigkeit zu erzielen hoffen, von Bedeutung ist.

Die rechtlichen Implikationen

Dieses Urteil hat wichtige rechtliche Implikationen und hebt hervor, dass die bloße Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, die auf den Drogenhandel abzielt, ausreicht, um das Verbrechen zu konfigurieren, unabhängig von den persönlichen Zielen der einzelnen Mitglieder. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die hauptsächlich als Käufer agieren, als Teil einer größeren Organisation angesehen werden können, wenn es eine dauerhafte Vereinbarung und ein gemeinsames Ziel gibt. Diese Interpretation stimmt mit dem Prinzip der sozialen Gefährlichkeit überein, das in unserem Rechtssystem vorgesehen ist und darauf abzielt, nicht nur die einzelnen Handlungen des Handels zu unterdrücken, sondern auch die organisierten Strukturen, die ihn unterstützen.

  • Rechtsvorschriften: DPR 10/09/1990 Nr. 309 Art. 74
  • Festgelegte Rechtsprechung: frühere Urteile, die diese Interpretation bestätigen
  • Bedeutung der Zielgemeinschaft

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 51714 von 2023 des Kassationsgerichts einen wichtigen Referenzpunkt für die Rechtsprechung im Bereich des Drogenhandels dar. Es stellt klar, dass die Präsenz einer Zielgemeinschaft zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung ausreicht, um das Verbrechen der Vereinigung zu konfigurieren, unabhängig von den individuellen Zielen. Diese Interpretation trägt dazu bei, den Kampf gegen den Drogenhandel zu stärken und hebt die Notwendigkeit eines rechtlichen Ansatzes hervor, der die komplexe Realität der kriminellen Netzwerke berücksichtigt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci