Das sehr aktuelle Urteil Nr. 13806 vom 7. März 2023, eingereicht am 3. April 2023, bietet bedeutende Einblicke in das Prinzip des Verbots der "Reformatio in Peius" im Kontext des italienischen Strafrechts. Dieses Prinzip, festgelegt in Artikel 597, Absatz 4 der Strafprozessordnung, ist grundlegend, um sicherzustellen, dass der Angeklagte nicht durch ein Berufungsverfahren der unterlegenen Partei eine Verschärfung der Strafe erleidet. Der Kassationsgerichtshof hat in dieser Entscheidung die Modalitäten der Anwendung dieses Verbots klargestellt, insbesondere im Falle von fortgesetzten Straftaten.
Im vorliegenden Fall war der Angeklagte M. C. wegen fortgesetzter Straftaten verurteilt worden, jedoch hatte das Berufungsgericht Bari das Urteil teilweise für das schwerere Verbrechen aufgehoben und die Angelegenheit dem Rückversetzungsrichter zur Neufestsetzung der Strafe für das verbleibende Verbrechen übergeben. Der Rückversetzungsrichter erhöhte jedoch die Strafe für das Satellitenverbrechen und überschritt damit die im ersten Urteil festgelegte Strafe. Diese Handlung führte zu einem Verstoß gegen das Verbot der "Reformatio in Peius".
VERBOT DER "REFORMATIO IN PEIUS" - Fortgesetzte Straftat - Teilweise Aufhebung des Urteils für das schwerste Verbrechen - Neufestsetzung der Strafe – Befugnisse des Rückversetzungsrichters – Umfang und Grenzen des Verbots der “Reformatio in Peius” - Fallkonstellation. Im Rückversetzungsverfahren infolge der teilweisen Aufhebung des Urteils für das schwerste Verbrechen ist der Rückversetzungsrichter bei der Festlegung der Strafe für das weniger schwere verbleibende Verbrechen nicht an die im ersten Urteil festgelegte Strafe gebunden, die als Erhöhung gemäß Art. 81, Absatz 2, StGB bestimmt wurde, sondern kann aufgrund der Regel des Verbots der "Reformatio in Peius" keine Strafe verhängen, die in Art und Umfang eine Verschärfung der im vorhergehenden Urteil vor der teilweisen Aufhebung festgelegten Strafe darstellt, die als Grundlage für die Berechnung der Erhöhungen im Rahmen der Fortsetzung dient.
Das Verbot der "Reformatio in Peius" ist ein zentrales Prinzip, das das Verteidigungsrecht des Angeklagten schützt, indem es verhindert, dass ein Berufungsverfahren zu einem schärferen Urteil führen kann. Dieses Prinzip hat seine Wurzeln im Legalitätsprinzip und im Recht auf ein faires Verfahren, das durch die italienische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird. Aufgrund dieses Prinzips ist der Rückversetzungsrichter verpflichtet, die bereits im ersten Urteil festgelegte Strafe nicht zu verschärfen, es sei denn, es gibt neue Beweisstücke, die eine solche Entscheidung rechtfertigen.
Das Urteil Nr. 13806 von 2023 stellt eine wichtige Bestätigung des Verbots der "Reformatio in Peius" und der Rechte des Angeklagten im Strafverfahren dar. Es unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung, dass der Rückversetzungsrichter die von der Rechtsprechung auferlegten Grenzen einhält und verhinderte, dass schwerere Strafen ohne angemessene Rechtfertigung verhängt werden. Dieses Prinzip schützt nicht nur die Angeklagten, sondern trägt auch dazu bei, Fairness und Gerechtigkeit im Rechtssystem zu gewährleisten. Klarheit und Kohärenz bei der Anwendung solcher Normen sind entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem zu bewahren.