Das Urteil Nr. 17615 vom 23. Februar 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Kassationsgerichts im Bereich der missbräuchlichen Ausübung der Tätigkeit als Finanzintermediär dar. Mit dieser Entscheidung haben die Richter die Frage der Verdopplung der Strafen, die im Gesetz Nr. 262 von 2005 vorgesehen ist, und deren Anwendbarkeit im Lichte der durch das Gesetzesdekret Nr. 141 von 2010 vorgenommenen Änderungen untersucht.
Die Straftat der missbräuchlichen Ausübung der Tätigkeit als Finanzintermediär ist in Artikel 132 des Gesetzesdekrets Nr. 385 von 1993 geregelt. Die Neufassung dieses Artikels, die mit Art. 8, Abs. 2, des Gesetzesdekrets Nr. 141 von 2010 erfolgte, führte zu erheblichen Änderungen in der geltenden Rechtslage. Insbesondere stellte das Gericht fest:
Missbräuchliche Ausübung der Tätigkeit als Finanzintermediär gemäß Art. 132 des Gesetzesdekrets Nr. 385 von 1993, ersetzt durch Art. 8, Abs. 2, des Gesetzesdekrets Nr. 141 von 2010 - Verdopplung der Strafen gemäß Art. 39 des Gesetzes Nr. 262 von 2005 - Anwendbarkeit - Ausschluss. Die Neufassung von Art. 132 des Gesetzesdekrets vom 1. September 1993, Nr. 385, betreffend die Straftat der missbräuchlichen Ausübung von Finanzaktivitäten durch Art. 8, Abs. 2, des Gesetzesdekrets vom 13. August 2010, Nr. 141, hat die stillschweigende Aufhebung von Art. 39 des Gesetzes vom 28. Dezember 2005, Nr. 262, in dem Teil zur Verdopplung der Strafen für die genannte Straftat zur Folge gehabt.
Das Gericht hat klargestellt, dass die gesetzliche Neufassung die stillschweigende Aufhebung der Verdopplung der Strafen für die Straftat der missbräuchlichen Ausübung der Tätigkeit als Finanzintermediär zur Folge hat. Das bedeutet, dass ab dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen die Verdopplung der Strafen, die im Gesetz Nr. 262 von 2005 vorgesehen ist, nicht mehr anwendbar ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die sanktionsrechtliche Behandlung von Straftaten im Bereich der Finanzintermediation, da sie zu einer Reduzierung der Strafen für die Beschuldigten führt.
Das Urteil Nr. 17615 aus dem Jahr 2023 bietet eine wichtige Reflexion über die rechtlichen Dynamiken im Bereich der Finanzintermediation. Die gesetzlichen Änderungen und die entsprechende Entscheidung des Kassationsgerichts verdeutlichen, wie das Wirtschaftsstrafrecht in ständiger Entwicklung ist und eine sorgfältige Analyse durch die Akteure des Sektors sowie die Anwälte, die in der Verteidigung von Personen, die wegen Finanzverbrechen angeklagt sind, tätig sind, erfordert. Auf dem Laufenden über solche Änderungen zu bleiben, ist entscheidend, um eine effektive und angemessene Verteidigung gemäß den neuen Bestimmungen zu gewährleisten.