Das kürzliche Urteil Nr. 7601 vom Jahr 2023 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Denkanstöße zur Konfigurierbarkeit der kriminellen Vereinigung mit dem Ziel des Drogenhandels. Das Gericht hat einen Teil der Entscheidung des Berufungsgerichts von Reggio Calabria aufgehoben und dabei die Notwendigkeit einer stabilen organisatorischen Struktur sowie eines klaren Beweises für ein assoziatives Band zwischen den Beteiligten hervorgehoben.
Der Fall betrifft eine Gruppe von Angeklagten, die gemäß Artikel 74 des D.P.R. Nr. 309 von 1990 der kriminellen Vereinigung beschuldigt werden. Das angefochtene Urteil hatte die Existenz der Vereinigung für gegeben erachtet, basierend auf einer Reihe von illegalen Aktivitäten, die in einem kurzen Zeitraum stattfanden. Das Kassationsgericht betonte jedoch, dass das Unterscheidungsmerkmal zwischen Beihilfe zum Verbrechen und krimineller Vereinigung nicht auf eine einfache Vereinbarung zwischen den Parteien beschränkt sein kann, sondern die Existenz einer organisatorischen Struktur und eines konkreten kriminellen Programms umfassen muss.
Die Begründung des angefochtenen Urteils vernachlässigt die Suche nach den charakteristischen Elementen der stabilen organisatorischen Struktur des assoziativen Verbrechens und beschränkt sich darauf, die Verwendung von Mitteln hervorzuheben, die normalerweise bei der Begehung einzelner krimineller Episoden vorkommen.
Das Gericht wies darauf hin, dass das Urteil des Berufungsgerichts erhebliche Mängel in der Begründung hinsichtlich der Existenz eines stabilen assoziativen Bandes aufwies. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass, obwohl es zwei illegale Handlungen gab, nicht auf eine dauerhafte organisatorische Struktur geschlossen werden konnte, da nach den beanstandeten Taten keine weiteren Kontakte zwischen den Mitangeklagten verzeichnet wurden.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat wichtige Konsequenzen für die Rechtsprechung im Bereich der kriminellen Vereinigung. Die Richter sind der Auffassung, dass zur Konfiguration einer Vereinigung nicht ausreicht, die Begehung von Straftaten in einem begrenzten Zeitraum nachzuweisen, sondern die Existenz einer stabilen Organisation mit definierten Rollen und einem konkreten kriminellen Programm nachgewiesen werden muss.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 7601 des Kassationsgerichts einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der rechtlichen Grenzen der kriminellen Vereinigung dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit konkreter und spezifischer Beweise zur Feststellung der Existenz einer kriminellen Organisation und vermeidet es, in die Falle einer bloßen Interpretation zu tappen, die auf einzelnen Verbrechensepisoden basiert. Diese Ausrichtung könnte die Verteidigungsstrategie in laufenden und zukünftigen Strafverfahren erheblich beeinflussen.