Urteil Nr. 45810 vom 2024: Wiederholung der Beweisaufnahme und entscheidender Beweis in der Berufung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 45810 vom 14. November 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine interessante Analyse zur Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufung. Insbesondere hat sich das Gericht mit dem Begriff des "entscheidenden" Beweises und dessen Einfluss auf das Ergebnis des Berufungsverfahrens beschäftigt und klare Kriterien festgelegt, die die Richter bei der Bewertung der Beweise in der Berufung beachten müssen.

Der rechtliche Kontext der Wiederholung in der Berufung

Die Frage der Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufung fällt in den Rahmen des Artikels 603, Absatz 1, der Strafprozessordnung, der die Modalitäten regelt, unter denen der Berufungsrichter die Wiederholung des Beweises anordnen kann. Das Gericht hat klargestellt, dass ein Beweis nur dann als "entscheidend" betrachtet werden kann, wenn er wesentlich zum freisprechenden Ergebnis des Urteils erster Instanz beigetragen hat.

Freisprechung des Angeklagten in erster Instanz - Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufung - "Entscheidender" Beweis - Begriff - Klarstellungen. Im Hinblick auf die Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufung müssen als "entscheidende" Beweise im Sinne der Prognose nach Art. 603, Absatz 1, StPO jene Beweise betrachtet werden, die in der Entscheidung erster Instanz ein freisprechendes Ergebnis bestimmt oder zumindest dazu beigetragen haben und die, auch wenn andere Beweisquellen unterschiedlichen Typs vorhanden sind, potenziell in der Lage sind, das Ergebnis des Berufungsverfahrens in Bezug auf Freisprechung oder Verurteilung zu beeinflussen. (In der Begründung fügte das Gericht zudem hinzu, dass die Wiederholung des erklärenden Beweises nicht nur dann erfolgen sollte, wenn der Berufungsrichter, wenn er sie anordnet, bereits der Meinung ist, dass er das freisprechende Urteil erster Instanz umkehren muss).

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf das Justizsystem. Zunächst einmal wird klargestellt, dass die Wiederholung des Beweises nicht nur dann erfolgen kann, wenn der Berufungsrichter die Freisprechung aufheben will, sondern auch in anderen Kontexten, in denen als entscheidend erachtete Beweise ausgeschlossen oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dies impliziert, dass es im Falle einer Berufung eine Pflicht für den Richter gibt, die Beweise sorgfältig zu prüfen und deren Einfluss auf das endgültige Ergebnis zu bewerten.

  • Entscheidende Beweise sind jene, die das Ergebnis des Verfahrens beeinflussen können.
  • Der Berufungsrichter hat das Recht, die Wiederholung des Beweises anzuordnen, auch wenn er nicht die Freisprechung aufheben möchte.
  • Das Gericht hat die Bedeutung einer umfassenden Beweisaufnahme betont, um Fairness im Verfahren zu gewährleisten.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 45810 vom 2024 einen wichtigen Fortschritt dar, um die Modalitäten der Wiederholung der Beweisaufnahme in der Berufung zu klären. Es hebt die Wichtigkeit hervor, entscheidende Beweise und deren potenzielle Einflussnahme auf das Urteil zu berücksichtigen, wodurch sichergestellt wird, dass jeder Fall mit größter Sorgfalt und Fairness behandelt wird. Anwälte und Juristen sollten diese Hinweise in ihrer täglichen Praxis berücksichtigen, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten und die Rechte ihrer Mandanten zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci