Urteil Nr. 44020/2024: Aussetzung des Vollstreckungsbefehls für kurze Freiheitsstrafen

Das Urteil Nr. 44020 vom 7. November 2024, eingereicht am 2. Dezember 2024, stellt eine wichtige Entscheidung des Gerichts von Reggio Calabria dar, die sich mit der Aussetzung des Vollstreckungsbefehls für kurze Freiheitsstrafen beschäftigt. Insbesondere prüft das Gericht das Thema der Berechnung der zu verbüßenden Strafe und die Möglichkeit, die Abzüge gemäß Art. 656, Absatz 10-bis, der Strafprozessordnung einzubeziehen.

Der Normenkontext

Die in dem Urteil aufgeworfene Frage betrifft die Anwendung von Art. 656 der Strafprozessordnung, der die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen regelt. Gemäß der Norm kann die Bewährungsbehörde Abzüge für die in Haft verbrachte Zeit anerkennen, jedoch nur nach Nachweis einer tatsächlichen Teilnahme des Verurteilten an Rehabilitationsprogrammen.

Die Leitsätze des Urteils

Kurze Freiheitsstrafen - Aussetzung des Vollstreckungsbefehls - Berechnung der Strafe - Möglichkeit, die Abzüge gemäß Art. 656, Absatz 10-bis, StPO zu berücksichtigen - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf die Aussetzung des Vollstreckungsbefehls für kurze Freiheitsstrafen muss die zu verbüßende Strafe ohne Berücksichtigung der Abzüge gemäß Art. 54 des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, bestimmt werden, auch wenn diese gemäß Art. 656, Absatz 10-bis, StPO im Vollstreckungsbefehl angegeben werden müssen, da es sich um einen Vorteil handelt, den die Bewährungsbehörde nur nach tatsächlicher Teilnahme des Verurteilten an der Rehabilitationsarbeit anerkennen kann.

Dieser Leitsatz macht deutlich, dass das Gericht im Falle kurzer Freiheitsstrafen die vorgesehenen Abzüge nicht berücksichtigen kann, wenn die zu verbüßende Strafe bestimmt wird. Dies ist ein entscheidender Aspekt, da er impliziert, dass der Verurteilte nicht automatisch von möglichen Strafreduzierungen profitiert, wenn er nicht nachweist, dass er aktiv an Rehabilitationsmaßnahmen teilgenommen hat.

Die Implikationen des Urteils

Die Auswirkungen dieses Urteils sind erheblich, da sie einen starken Fokus auf die Verantwortung des Verurteilten legen, sein Engagement für den Rehabilitationsprozess nachzuweisen. Diese juristische Ausrichtung steht im Einklang mit den Prinzipien des europäischen Strafrechts, die darauf abzielen, die soziale Reintegration von Verurteilten durch Rehabilitationsmaßnahmen zu fördern.

  • Stärkung des Prinzips der individuellen Verantwortung.
  • Klarheit über die Auslegung der Normen zu den Abzügen.
  • Anreiz zur aktiven Teilnahme an Rehabilitationsprogrammen.

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 44020 von 2024 des Gerichts von Reggio Calabria eine wichtige Reflexion darüber, wie Freiheitsstrafen vollstreckt werden sollten und welche grundlegende Rolle die Rehabilitation in der Strafe spielt. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur eine größere Gerechtigkeit bei der Anwendung des Rechts, sondern trägt auch zu einer menschlicheren Sichtweise des Strafsystems bei.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci