Kommentar zum Urteil Cass. pen., Sez. VI, n. 31174 von 2023: Die neuen Richtlinien zur Auslieferung und zur Sicherstellung

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts, n. 31174 von 2023, steht im Mittelpunkt einer komplexen Debatte über die internationale justizielle Zusammenarbeit zwischen Staaten, insbesondere zwischen Italien und San Marino. Dieser Fall berührt entscheidende Aspekte des Strafrechts, insbesondere in Bezug auf die Modalitäten der Sicherstellung und die Notwendigkeit, klar definierte formale Verfahren zu befolgen.

Kontext des Urteils

Der Fall stammt von einem Antrag auf justizielle Zusammenarbeit seitens der sanmarinesischen Behörden, die die Sicherstellung des Gewinns aus einem Geldwäscheverbrechen beantragt haben. Der Ermittlungsrichter des Gerichts von Mailand hat den Antrag angenommen, doch die Verteidigung hat die Entscheidung wegen Verfahrensfehler angefochten, insbesondere wegen der fehlenden Benachrichtigung über die Sicherstellungsverfügung des anfragenden Staates.

Das Kassationsgericht hat den angefochtenen Beschluss aufgehoben und die Bedeutung der korrekten Modalitäten zur Übermittlung von Anfragen zur justiziellen Zusammenarbeit hervorgehoben.

Die rechtlichen Fragen

Das Urteil hat verschiedene rechtliche Fragen behandelt, darunter:

  • Die Rechtmäßigkeit der fehlenden Benachrichtigung über den sanmarinesischen Sicherstellungsbeschluss.
  • Die Verletzung internationaler Abkommen, insbesondere des Warschauer Abkommens von 2005.
  • Die Modalitäten der Übermittlung der Anfrage zur justiziellen Zusammenarbeit.

Insbesondere hat das Gericht hervorgehoben, dass die maßgebliche Rechtsvorschrift für die justizielle Zusammenarbeit nicht das bilaterale Abkommen von 1939, sondern die neueren Bestimmungen, wie die des Abkommens von 2005, sind, die spezifische Modalitäten für die Übermittlung von Sicherstellungsanfragen erfordern.

Folgen des Urteils

Das Urteil n. 31174/2023 hat wichtige Auswirkungen auf die justizielle Praxis. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung der Benachrichtigungsverfahren und der Modalitäten zur Übermittlung internationaler Kooperationsanfragen. Das Gericht hat klargestellt, dass das Fehlen solcher Formalitäten das Recht auf Verteidigung des Beschuldigten gefährden kann, was die grundlegenden Prinzipien eines fairen Verfahrens verletzt.

Darüber hinaus hebt der Fall die Notwendigkeit einer harmonisierteren justiziellen Zusammenarbeit hervor, die den internationalen Normen entspricht, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Rechte der Einzelnen immer respektiert werden.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil des Kassationsgerichts einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der rechtlichen Beziehungen zwischen Staaten und der Durchsetzung der Grundrechte im Kontext der justiziellen Zusammenarbeit dar. Es ist entscheidend, dass die italienischen Behörden die von dem Gericht gegebenen Hinweise befolgen, um die Rechtmäßigkeit und Effektivität der vorsorglichen Maßnahmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci