Kommentar zum Urteil Nr. 28659 von 2024: Unzulässigkeit des Berufungsantrags ohne Wohnsitzangabe

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 28659 vom 7. März 2024, eingereicht am 17. Juli 2024, das vom Kassationsgerichtshof gefällt wurde, bietet eine wichtige Reflexion über die Modalitäten der Einreichung von Berufungsanträgen, insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung, einen Wohnsitz für den Empfang rechtlicher Mitteilungen anzugeben. Der vorliegende Fall dreht sich um den Angeklagten L. V., dessen Berufung aufgrund fehlender notwendiger Wohnsitzangabe für unzulässig erklärt wurde, und wirft Fragen zur korrekten Anwendung der Verfahrensnormen auf.

Der Normative Kontext

Die zentrale Frage des Urteils basiert auf Artikel 581, Absatz 1-ter, der Strafprozessordnung, der die Verpflichtung zur Angabe eines Wohnsitzes für den Empfang von Mitteilungen zum Zeitpunkt der Einreichung eines Berufungsantrags festlegt. Diese Vorschrift zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Parteien rechtzeitig über die verschiedenen Phasen des Verfahrens informiert werden, um Unsicherheiten zu vermeiden und das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten.

Die Leitsätze des Urteils

Berufungsantrag ohne Wohnsitzangabe - Unzulässigkeit - Nachfolgende Einreichung eines weiteren Berufungsantrags mit Wohnsitzangabe - Relevanz - Ausschluss von Gründen. Im Hinblick auf Berufungen ist der Berufungsantrag ohne Wohnsitzangabe auch dann unzulässig, wenn während der Frist zur Anfechtung ein weiterer Berufungsantrag eingereicht wird, dem die Wohnsitzangabe beigefügt ist, da letzterer lediglich eine Wiederholung des ursprünglichen Antrags darstellt, die durch die angegebene Beifügung darauf abzielt, die "Ratio" der Bestimmung nach Art. 581, Absatz 1-ter, StPO zu umgehen.

Dieser Leitsatz verdeutlicht, dass selbst wenn ein neuer Berufungsantrag mit der Wohnsitzangabe eingereicht wird, dies das Fehlen des ersten Antrags nicht heilen kann. Der Gerichtshof hat somit die Bedeutung der Formalitäten und der Fristen bei der Einreichung von Verfahrensakten hervorgehoben.

Praktische Implikationen des Urteils

Die Implikationen dieses Urteils für die rechtliche Praxis sind vielfältig:

  • Einhalten der Formalitäten: Anwälte müssen besonders darauf achten, die gesetzlichen Formalitäten bei der Einreichung von Berufungsanträgen einzuhalten.
  • Fristen: Es ist entscheidend, einen vollständigen und korrekten Berufungsantrag innerhalb der festgelegten Fristen einzureichen, um so die Unzulässigkeit zu vermeiden.
  • Rechtliche Bewusstheit: Die am Verfahren beteiligten Parteien müssen sich der Folgen bewusst sein, die sich aus der fehlenden ordnungsgemäßen Formalisierung der Akte ergeben.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 28659 von 2024 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Berufungen dar. Es unterstreicht nicht nur die Bedeutung der Formalitäten im Strafprozess, sondern auch die Notwendigkeit einer korrekten Angabe des Wohnsitzes, um das Recht auf Verteidigung und die Transparenz der rechtlichen Mitteilungen zu gewährleisten. Anwälte und beteiligte Parteien müssen daher auf diese Bestimmungen achten, um nachteilige Folgen in rechtlichen Verfahren zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci