Urteil Nr. 26588 vom 2024: Die Verschiebung der Strafvollstreckung wegen schwerer Krankheit

Das Urteil Nr. 26588 vom 19. März 2024, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein Thema von großer Relevanz im Strafrecht: die Verschiebung der Vollstreckung der Strafe wegen schwerer Krankheit. Dieses Thema berührt nicht nur die Frage der Gerechtigkeit, sondern umfasst auch grundlegende Aspekte, die mit der Menschenwürde und der Resozialisierung des Verurteilten verbunden sind.

Die Leitsätze des Urteils

Verschiebung der Vollstreckung der Strafe wegen schwerer Krankheit auch in Form von Hausarrest - Geringe Lebenserwartung - Bewertung - Kriterien. Im Hinblick auf die fakultative Verschiebung der Strafe oder die Gewährung von Hausarrest wegen schwerer Krankheit muss der Richter prüfen, ob unter Berücksichtigung der Art der Krankheit und im Falle einer ungünstigen Prognose mit kurzer Lebensdauer die Vollstreckung der Strafe als unmenschlich aufgrund der damit verbundenen übermäßigen Leiden erscheint oder ob sie keinen resozialisierenden Sinn hat, da die Auswirkungen der Strafe auf den Verurteilten nicht mehr in die Zukunft projiziert werden können.

Dieser Leitsatz verdeutlicht, dass im Falle einer schweren Krankheit der Richter nicht nur den Gesundheitszustand des Verurteilten, sondern auch dessen Lebenserwartung berücksichtigen muss. Wenn die verhängte Strafe im Verhältnis zu den damit verbundenen Leiden übermäßig erscheint oder keinen resozialisierenden Sinn mehr hat, kann der Richter entscheiden, die Vollstreckung der Strafe zu verschieben.

Die Bewertungskriterien des Richters

Das Urteil hebt die Bedeutung einer sorgfältigen und wohlüberlegten Bewertung durch den Richter hervor, der verschiedene Faktoren berücksichtigen muss:

  • Art der Krankheit: Schwere und Art der Erkrankung müssen sorgfältig analysiert werden.
  • Ungünstige Prognose mit kurzer Lebensdauer: Wenn das Leben des Verurteilten ernsthaft bedroht ist, muss dies die Entscheidung des Richters beeinflussen.
  • Resozialisierender Sinn der Strafe: Wenn die Vollstreckung der Strafe keinen Sinn mehr hat, ist es entscheidend, die Anwendung der Strafe selbst zu überdenken.

Normative und juristische Referenzen

Das Kassationsgericht weist auf die Artikel 146 und 147 des Strafgesetzbuches hin und betont die Notwendigkeit, nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch die Menschenrechte des Verurteilten zu schützen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Gesetzes vom 26.07.1975, Nr. 354, Art. 47 ter. Darüber hinaus bestätigen die Verweise auf frühere Leitsätze eine konsolidierte Ausrichtung der Rechtsprechung in diesem Bereich.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 26588 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer menschlicheren und sensibleren Gerechtigkeit dar, die auf die individuellen Situationen der Verurteilten eingeht. Es regt dazu an, darüber nachzudenken, wie das Strafsystem sich an Umstände anpassen kann und muss, die die Gesundheit und die Würde der Menschen betreffen. Ein flexiblerer und umfassenderer Ansatz könnte nicht nur die Leiden derjenigen lindern, die sich in schwierigen Situationen befinden, sondern auch eine echte resozialisierende Zielsetzung der Strafe fördern.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci