Urteil Nr. 30970 von 2024: Recht des Gefangenen auf Besuch durch einen Vertrauensarzt

Das jüngste Urteil Nr. 30970 von 2024, das vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet bedeutende Einblicke in die Rechte der in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten. Insbesondere hat die Entscheidung die Bedingungen beleuchtet, unter denen ein Beschuldigter das Recht hat, von einem Vertrauensarzt besucht zu werden, ein entscheidender Aspekt zur Gewährleistung der Würde und Gesundheit von Personen, die ihrer persönlichen Freiheit beraubt sind.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hatte der Ermittlungsrichter die Anfrage eines Beschuldigten, B. P.M., abgelehnt, sich auf eigene Kosten von einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. Diese Entscheidung wurde angefochten, was zur Prüfung durch das Kassationsgericht führte, das den Beschluss des GIP für nichtig erklärte, da er als abnorm und ohne Befugnis erachtet wurde.

Gesuch des inhaftierten Beschuldigten um Besuch durch einen Vertrauensarzt - Genehmigung des zuständigen Richters - Bedingungen. Der Beschluss des Ermittlungsrichters, der aus Gründen, die nichts mit der Klärung der Tatsachen zu tun haben, die es erfordert, dem in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten nicht erlaubt, sich auf eigene Kosten von einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen, ist abnorm, da er ohne Befugnis erlassen wurde.

Analyse des Leitsatzes und der betroffenen Rechte

Der im Urteil formulierte Leitsatz bekräftigt ein grundlegendes Prinzip: das Recht auf Gesundheit und Verteidigung erstreckt sich auch auf in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte. Gemäß Artikel 32 der italienischen Verfassung ist Gesundheit ein fundamentales Recht, und das Gesetz Nr. 354 von 1975, das die Strafvollzugsordnung regelt, legt fest, dass jeder Gefangene das Recht auf Gesundheitsversorgung hat. Das Gericht hat daher betont, dass die Verweigerung eines Besuchs durch einen Vertrauensarzt nicht aus Gründen abgelehnt werden kann, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben, sondern immer das Recht auf Gesundheit des Beschuldigten berücksichtigen muss.

  • Das Recht auf Gesundheit ist durch die Verfassung garantiert.
  • Gefangene haben das Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung.
  • Der Richter muss etwaige Ablehnungen von Anträgen auf ärztliche Besuche angemessen begründen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 30970 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt im Anerkennen und Schützen der Rechte der Beschuldigten dar. Es bekräftigt, dass das Rechtssystem nicht nur einen fairen Prozess garantieren muss, sondern auch die Gesundheit der Gefangenen schützen muss. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Justizbehörden im Einklang mit diesen Prinzipien handeln und sicherstellen, dass jeder Beschuldigte die notwendige Versorgung erhält, auch wenn er sich in Untersuchungshaft befindet. Die Entscheidung des Kassationsgerichts hebt einen oft vernachlässigten, aber wesentlichen Aspekt für den Respekt der Menschenrechte innerhalb des italienischen Strafsystems hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci