Kommentar zu dem Urteil Nr. 18191 vom 2024: die Verurteilung zur Zahlung des einheitlichen Beitrags

Das Urteil Nr. 18191 vom 2. Juli 2024 stellt eine wichtige Klarstellung des Kassationsgerichts bezüglich der Natur des einheitlichen Beitrags dar, der im Art. 13, Abs. 1-quater, des d.P.R. Nr. 115 vom 2002 vorgesehen ist. In diesem Fall haben die Richter festgestellt, dass die Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung eines zusätzlichen Betrags als Beitrag keine Verurteilung darstellt, sondern vielmehr eine Verwaltungsfunktion ist.

Die Frage des einheitlichen Beitrags

Der einheitliche Beitrag ist eine Auslage, die die Parteien aufbringen müssen, um Zugang zum Justizsystem zu erhalten. Er gilt für alle Berufungen und stellt ein entscheidendes Element im Budget der Rechtskosten dar. Das Kassationsgericht hat mit seiner Verfügung klargestellt, dass im Falle einer vollständigen Abweisung, Unzulässigkeit oder Unverfahrenheit der Berufung die Verurteilung zur Zahlung des Beitrags ein verwaltungstechnisches und kein rechtliches Faktum darstellt, wodurch die Parteien von der Vorstellung einer engen Verurteilung befreit werden.

  • Der einheitliche Beitrag betrifft nicht den Streitgegenstand zwischen den Parteien.
  • Die Erklärung zur Zahlung schließt die Anfechtung in den zuständigen Instanzen nicht aus.
  • Er kann nicht angefochten werden.
„(REKURS) - IM ALLGEMEINEN Verurteilung zur Zahlung des einheitlichen Beitrags gemäß Art. 13, Abs. 1-quater, des d.P.R. Nr. 115 vom 2002 - Verwaltungsnatur - Folgen. Die Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung eines zusätzlichen Betrags als einheitlicher Beitrag gemäß Art. 13, Abs. 1-quater, des d.P.R. Nr. 115 vom 2002, aufgrund der vollständigen Abweisung, Unzulässigkeit oder Unverfahrenheit der Berufung, hat keine Verurteilungsnatur - da sie nicht den Streitgegenstand zwischen den beteiligten Parteien betrifft - sondern die Funktion, die administrative Feststellung zu erleichtern; daher schließt diese Erklärung die Anfechtung in den zuständigen Instanzen durch die Verwaltung oder den privaten Bürger nicht aus, kann jedoch nicht Gegenstand einer Anfechtung sein.“

Folgen des Urteils

Dieses Urteil bietet eine wichtige Reflexion über die Natur des einheitlichen Beitrags und seine Handhabung im Zivilprozess. Anwälte und ihre Mandanten müssen sich bewusst sein, dass die Zahlung des Beitrags keine Verurteilung im traditionellen Sinne des Begriffs darstellt, sondern vielmehr eine verwaltungstechnische Angelegenheit ist.

Das Gericht hat betont, dass die Möglichkeit der Anfechtung offen bleibt, wodurch es den Privatpersonen und Verwaltungen ermöglicht wird, ihre Rechte in der entsprechenden Instanz geltend zu machen. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die prozessualen Dynamiken zu verstehen und Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 18191 vom 2024 des Kassationsgerichts eine wesentliche Klarstellung bezüglich der Natur des einheitlichen Beitrags. Es stellt fest, dass dieser Beitrag eine verwaltungstechnische und keine rechtliche Dimension hat, was die Verantwortung der beteiligten Parteien erleichtert. Es ist für die Fachleute im juristischen Bereich und für die Privaten selbst unerlässlich, diese Unterscheidungen zu verstehen, um effektiv im italienischen Justizsystem navigieren zu können.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci