Kommentar zur Entscheidung Nr. 21397 von 2024: Finanzintermediation und gesamtschuldnerische Haftung

Die kürzlich ergangene Entscheidung Nr. 21397, die am 30. Juli 2024 vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, bietet eine wichtige Reflexion über die Regelung von Verwaltungsstrafen im Bereich der Finanzintermediation. Das Urteil, das die Personen C. und I. betrifft, beleuchtet die Natur der strafrechtlichen Normen und deren Anwendung in Bezug auf die Verstöße, die vor Inkrafttreten der von der Consob und der Bank von Italien umgesetzten Bestimmungen begangen wurden.

Natur der Norm und Aufhebung

Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmung der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß dem früheren Art. 195, Absatz 9, des d.lgs. Nr. 58 von 1998 materieller Natur ist. Daher ist ihre Aufhebung, die mit dem d.lgs. Nr. 72 von 2015 erfolgt ist, ausschließlich für die nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, die am 8. März 2016 in Kraft traten, begangenen Verstöße wirksam.

Finanzintermediation - Art. 195, Absatz 9, des d.lgs. Nr. 58 von 1998 - Natur - Materielle Norm - Aufhebung gemäß Absatz 2, des Art. 6, d.lgs. Nr. 72 von 2015 - Wirksamkeit - In Bezug auf Verstöße, die vor dem Inkrafttreten der von der Consob und der Bank von Italien erlassenen Bestimmungen begangen wurden - Ausschluss - Grundlage. Im Hinblick auf von der Consob verhängte Verwaltungsstrafen ist die Bestimmung der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft gemäß dem früheren Art. 195, Absatz 9, eine materielle Norm, deren Aufhebung gemäß Art. 6, Absatz 2, des d.lgs. Nr. 72 von 2015 nur in Bezug auf Verstöße wirksam ist, die nach dem Inkrafttreten der von der Consob und der Bank von Italien erlassenen Bestimmungen begangen wurden (d.h. nach dem 8. März 2016).

Die Implikationen des Urteils

Diese Entscheidung hat wichtige praktische Implikationen. Zunächst wird klargestellt, dass Verwaltungsstrafen nicht rückwirkend auf Verstöße angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten der neuen Normen begangen wurden. Dieses Prinzip der Nicht-Rückwirkung ist entscheidend, um die Rechtssicherheit und den Schutz der beteiligten Akteure im Bereich der Finanzintermediation zu gewährleisten.

  • Klarheit über die strafrechtlichen Normen
  • Schutz der Rechte der betroffenen Personen
  • Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung

Fazit

Zusammenfassend stellt die Entscheidung Nr. 21397 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Klarheit im Bereich der Finanzintermediation dar. Ihre Implikationen erstrecken sich auch auf den Bereich der gesamtschuldnerischen Haftung, die im Lichte der geltenden Gesetzgebung neu bewertet wird. Die Akteure des Sektors sollten auf diese gesetzlichen Entwicklungen achten, da sie ihre Geschäfte und ihre Exposition gegenüber Verwaltungsstrafen beeinflussen könnten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci