Kommentar zum Urteil Nr. 49478 vom 2023: Erpressung und Pluralität von versuchten Straftaten

Das Urteil Nr. 49478 vom 31. Oktober 2023, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein entscheidendes Thema im Strafrecht: die Konfigurierbarkeit der Pluralität von versuchten Straftaten im Fall von Erpressung. Diese rechtliche Entscheidung klärt die Anwendung des Art. 62, Nr. 4, des Strafgesetzbuches in Bezug auf die Bewertung des Vermögensschadens in Fällen von Bedrohungen gegen mehrere Personen.

Der untersuchte Sachverhalt

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte, L. T., die Insassen eines U-Bahn-Wagens mit einem Messer bedroht, um "ein paar Cent" zu erhalten. Das Gericht stellte fest, dass trotz des Nichterhalts des ungerechtfertigten Gewinns die Bedrohungen, die an mehrere Personen gerichtet waren, eine Pluralität von versuchten Straftaten darstellten, die unter dem Fortsetzungszusammenhang vereint werden konnten.

Bedrohungen gegen verschiedene Personen - Nichterhalt des ungerechtfertigten Gewinns - Pluralität von versuchten Straftaten - Fortsetzungszusammenhang – Konfigurierbarkeit - Bewertung des Schadens für die Milderung gemäß Art. 62, Nr. 4, StGB - Bezug auf jede einzelne Tat - Notwendigkeit - Sachverhalt. Im Bereich der Erpressung stellt die Bedrohung, die darauf abzielt, sich einen ungerechtfertigten Gewinn zu verschaffen, die an eine Vielzahl von Personen gerichtet ist, sofern die Absicht nicht erreicht wird, eine Pluralität von versuchten Straftaten dar, die unter dem Fortsetzungszusammenhang vereint werden können, in Bezug auf die die Milderung gemäß Art. 62, Nr. 4, StGB hinsichtlich des Vermögensschadens, der durch den Täter verursacht oder beabsichtigt wurde, für jede einzelne Tat bewertet werden muss. (Sachverhalt, in dem der Angeklagte die Insassen eines U-Bahn-Wagens mit einem Messer bedroht hatte, um "ein paar Cent" zu erhalten).

Die Bewertung des Schadens und die Milderung

Ein grundlegender Aspekt, der im Urteil hervorgehoben wird, ist die Notwendigkeit, den Vermögensschaden für jede einzelne Tat zu bewerten, um die Milderung gemäß Art. 62, Nr. 4, StGB anzuwenden. Dies impliziert, dass der Richter nicht nur den Gesamtschaden, sondern auch den spezifischen Schaden, den jede einzelne Bedrohung potenziell verursacht hat, analysieren muss. Solche Überlegungen stehen im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung, die wiederholt die Bedeutung betont hat, die einzelnen kriminellen Ereignisse getrennt zu betrachten.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 49478 vom 2023 stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des Strafrechts dar, bezüglich der Konfiguration der Erpressung und der Pluralität von versuchten Straftaten. Es betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen und spezifischen Bewertung des Vermögensschadens für die Anwendung der Milderungsgründe. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur eine größere Gerechtigkeit in den Entscheidungen der Richter, sondern trägt auch zu einer größeren normativen Klarheit bei, die für die Auslegung und Anwendung der Gesetze im Bereich der Vermögensdelikte unerlässlich ist.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci