Das Urteil Nr. 49717 vom 2023 und die Nichtigkeit der Mitteilung an die Verteidiger im Strafverfahren

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 49717 vom 07. November 2023, erlassen vom Kassationsgericht, wirft wichtige Fragen zur Gültigkeit der Verfahrenshandlungen auf, wenn einer der vertrauenswürdigen Verteidiger nicht über das Datum der anberaumten Berufungsverhandlung informiert wird. In dieser Entscheidung haben die Richter die Berufung für unzulässig erklärt und die Modalitäten klargestellt, wie die Nichtigkeit allgemeiner Art im Strafverfahren geltend gemacht werden kann.

Der Normative Kontext

Das Urteil bezieht sich auf verschiedene Bestimmungen der Strafprozessordnung, insbesondere auf Artikel 182, Absatz 2, der die Fristen für die Geltendmachung der Nichtigkeit festlegt, und auf Artikel 97, Absatz 4, der die Ernennung eines Prozessvertreters behandelt. Es ist wichtig zu verstehen, dass die unterlassene Mitteilung des Datums der Verhandlung an einen der Verteidiger kein einfacher Fehler ist, sondern erhebliche Auswirkungen auf die Verteidigung des Angeklagten haben kann.

Die Maxime des Urteils

ABZIEHBARKEIT - Unterlassene Mitteilung an einen der vertrauenswürdigen Verteidiger über das Datum der anberaumten Berufungsverhandlung - Frist für den anderen Verteidiger oder den eventuell nach Artikel 97, Absatz 4, der Strafprozessordnung ernannten Vertreter zur Geltendmachung der Nichtigkeit - Hinweis. Die allgemeine Nichtigkeit im intermediären Regime, die sich aus der unterlassenen Mitteilung an einen der vertrauenswürdigen Verteidiger über das anberaumte Datum der Verhandlung (im vorliegenden Fall, der Berufung) ergibt, muss von dem anderen Verteidiger oder dem gegebenenfalls nach Artikel 97, Absatz 4, der Strafprozessordnung ernannten Vertreter innerhalb der Frist gemäß Artikel 182, Absatz 2, der Strafprozessordnung geltend gemacht werden.

Diese Maxime unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Mitteilungsverfahren im Strafverfahren. Die allgemeine Nichtigkeit, wie angegeben, muss rechtzeitig geltend gemacht werden, da ansonsten das Verteidigungsrecht des Angeklagten gefährdet wird. Das Urteil reiht sich in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung ein, die betont, dass das Unterlassen einer formalen Handlung direkte Auswirkungen auf die Gültigkeit des Verfahrens haben kann.

Abschließende Überlegungen

Das Urteil Nr. 49717 vom 2023 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte der Angeklagten dar und bekräftigt die Bedeutung der korrekten Information der Verteidiger sowie die Notwendigkeit, die Verfahrensfristen einzuhalten. Die Rechtsprechung trägt durch solche Entscheidungen dazu bei, sicherzustellen, dass jede am Strafverfahren beteiligte Person ihr Recht auf Verteidigung voll ausüben kann, was für das Funktionieren eines gerechten und fairen Rechtssystems unerlässlich ist.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci