Urteil Nr. 49959 vom 2023: Abhörungen und Unbrauchbarkeit der Beweise

Das Urteil Nr. 49959 vom 14. November 2023 liefert wichtige Klarstellungen zur Unbrauchbarkeit von durch Abhörungen gewonnenen Beweisen, insbesondere wenn ein Mangel an Begründung in den Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlüssen festgestellt wird. Diese Entscheidung des Kassationsgerichts fügt sich in einen komplexen und sensiblen rechtlichen Kontext ein, in dem der Schutz der Rechte des Angeklagten mit den Erfordernissen der Ermittlungen konfrontiert wird.

Der Kontext des Urteils

Der Fall betraf den Beschwerdeführer A. C., der im Rahmen der Rechtmäßigkeit Fragen zur Unbrauchbarkeit der aus Abhörungen resultierenden Beweise aufgeworfen hat. Laut Gericht kann die Unbrauchbarkeit der Ergebnisse der Abhörmaßnahmen zum ersten Mal im Rahmen der Rechtmäßigkeit geltend gemacht werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer die Genehmigungsbeschlüsse vorlegt, insbesondere wenn diese nicht an das Überprüfungsgericht übermittelt wurden.

Die Maxime des Urteils

Mangel an Begründung des Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlusses der Abhörmaßnahmen - Unbrauchbarkeit erstmals im Rahmen der Rechtmäßigkeit geltend gemacht - Zulässigkeit - Nichterteilung der Beschlüsse durch das Überprüfungsgericht - Beweislast des Beschwerdeführers - Vorhandensein. In Bezug auf Abhörungen kann die Unbrauchbarkeit der Ergebnisse der Abhörmaßnahmen, die auf einem Mangel an Begründung der Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlüsse beruht, sofern sie nicht vor dem Überprüfungsgericht geltend gemacht wurde, erstmals im Verfahren der Rechtmäßigkeit geltend gemacht werden, doch obliegt es der Partei, die dies geltend macht, die entsprechenden Beschlüsse vorzulegen, falls diese nicht gemäß Art. 309, Abs. 5, der Strafprozessordnung an das Überprüfungsgericht übermittelt wurden und daher nicht beim Kassationsgericht eingegangen sind.

Diese Maxime hebt die Bedeutung der Begründung in den Genehmigungsbeschlüssen für Abhörungen hervor. Das Gericht hat entschieden, dass, wenn der Einwand der Unbrauchbarkeit nicht in der Überprüfungsphase erhoben wurde, der Beschwerdeführer dennoch nachweisen muss, dass die Beschlüsse nicht übermittelt wurden, um die Unbrauchbarkeit der Beweise zu beantragen.

Rechtliche und praktische Implikationen

Das Urteil Nr. 49959 vom 2023 reiht sich in eine Rechtsprechung ein, die darauf abzielt, die Einhaltung der grundlegenden Rechte der Angeklagten zu gewährleisten. Rechtsanwälte sollten besondere Aufmerksamkeit auf die folgenden Aspekte legen:

  • Bedeutung der Begründung in den Genehmigungsbeschlüssen für Abhörungen;
  • Verpflichtung zur Vorlage der Beschlüsse im Falle eines Einwands gegen die Unbrauchbarkeit;
  • Notwendigkeit zeitnaher Maßnahmen seitens der Verteidigung zur Geltendmachung möglicher Verfahrensfehler.

Die Rechtsprechung entwickelt sich weiterhin, und dieses Urteil stellt einen wesentlichen Bezugspunkt für Anwälte dar, die sich mit Strafrecht und dem Schutz der Rechte der Angeklagten befassen.

Fazit

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 49959 vom 2023 eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über das empfindliche Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Gerechtigkeit und den individuellen Rechten. Es ist unerlässlich, dass Anwälte stets über die Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert sind, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, die die Rechte ihrer Mandanten respektiert.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci