Urteil Nr. 14088 vom 2024: Die ungerechtfertigte Inhaftierung bei passiver Auslieferung

Das Urteil Nr. 14088 vom 8. Februar 2024, erlassen vom Berufungsgericht in Mailand, befasst sich mit einem entscheidenden Aspekt der italienischen Rechtsprechung im Bereich der Auslieferung und ungerechtfertigten Inhaftierung. Das Gericht erklärte das von J. S. eingereichte Rechtsmittel für unzulässig und hob eine wichtige Überlegung hervor: Die während eines Verfahrens zur passiven Auslieferung erlittene Freiheitsentziehung kann als ungerechtfertigt angesehen werden, auch wenn das Verfahren mit einem prozessualen Urteil und nicht mit einer Ablehnung der Auslieferung endet. Dieser Aspekt verdient eine eingehende Betrachtung.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts fügt sich in einen komplexen normativen Rahmen ein, in dem die Rechte des Individuums durch verschiedene Bestimmungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene geschützt sind. Insbesondere regeln die Artikel 714 und 715 der Strafprozessordnung die Sicherheitsmaßnahmen und die Modalitäten der Auslieferung. Das Gericht betonte jedoch, dass auch in Abwesenheit eines negativen Ergebnisses für die Auslieferung das Leiden unter einer ungerechtfertigten Freiheitsentziehung anerkannt und entschädigt werden muss.

  • Rechtsvorschriften: Neuer StGB, Art. 314;
  • Verfassungsgericht, Neuer StGB, Art. 715;
  • Verfassungsgericht, Neuer StGB, Art. 714.

Leitgedanke des Urteils und seine Bedeutung

Passive Auslieferung - Vorläufige Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Art. 714 und 715 der StPO - Recht auf Entschädigung für ungerechtfertigte Inhaftierung - Vorhandensein. Im Hinblick auf die Entschädigung für ungerechtfertigte Inhaftierung kann die während eines Verfahrens zur passiven Auslieferung erlittene Freiheitsentziehung auch dann als ungerechtfertigt angesehen werden, wenn dieses Verfahren nicht mit einer Entscheidung gegen die Auslieferung endet, sondern mit einer prozessualen Entscheidung wie dem Nichtvorliegen eines Verfahrens aufgrund der Abwesenheit des Auszuliefernden.

Dieser Leitgedanke hebt einen grundlegenden Aspekt des Schutzes der Menschenrechte hervor. Das Gericht fungiert in der Tat als Wächter der individuellen Rechte und betont, dass jede Freiheitsentziehung gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss. Die Entscheidung, die Inhaftierung im Kontext einer passiven Auslieferung auch in Abwesenheit einer Ablehnung der Auslieferung als ungerechtfertigt zu betrachten, stellt einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall dar, der zukünftige Fälle dieser Art beeinflussen könnte.

Fazit

Das Urteil Nr. 14088 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Rechte der Bürger dar, die in Auslieferungsverfahren involviert sind. Das Gericht hat Sensibilität für die mit ungerechtfertigter Inhaftierung verbundenen Fragen gezeigt und anerkannt, dass der Respekt vor der Menschenwürde über rein prozessuale Fragen hinausgehen muss. Diese Entscheidung könnte zu einer umfassenderen Reflexion über die Notwendigkeit von normativen Reformen im Bereich der Auslieferung und der Menschenrechte anregen, um sicherzustellen, dass jede Freiheitsentziehung stets gerechtfertigt ist und durch angemessene Garantien geschützt wird.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci