Urteil Nr. 17346 vom 2024: Delikt der Hehlerei und Schadensersatz

Das jüngste Urteil Nr. 17346 vom 28. März 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet bedeutende Denkanstöße hinsichtlich des Themas Hehlerei und der notwendigen Bedingungen für den Erhalt von mildernden Umständen. Insbesondere wird klargestellt, dass die Rückgabe des für die Vermittlung beim Verkauf von aus deliktischer Herkunft stammenden Gütern erhaltenen Betrags nicht ausreichend ist, um eine Milderung der Strafe zu erlangen. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Schadensersatzleistung eine zentrale Rolle spielt.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betraf den Angeklagten L. C., der der Hehlerei beschuldigt wurde. Das Berufungsgericht von Palermo hatte zunächst mildernde Umstände anerkannt, basierend auf der Rückgabe des für den Verkauf eines gestohlenen Gegenstands erhaltenen Betrags. Das Kassationsgericht hat jedoch die Entscheidung teilweise aufgehoben und festgestellt, dass die bloße Rückgabe nicht ausreicht, um von einer Strafenminderung zu profitieren. Dieses Urteil basiert auf Artikel 648 des Strafgesetzbuches, der die Hehlerei und die mildernden Umstände regelt.

Die Bedingungen für den Erhalt mildernder Umstände

Delikt der Hehlerei - Voraussetzungen für den Erhalt des mildernden Umstands - Rückgabe des für die Vermittlung an einen anderen Hehler erhaltenen Betrags beim Verkauf des aus deliktischer Herkunft stammenden Gegenstands - Ausreichend - Ausschluss - Zahlung an die verletzte Person des Gegenwerts des verlorenen Gegenstands - Notwendigkeit. Für den Erhalt der Minderung durch vollständige Schadensersatzleistung ist es nicht ausreichend, dass der Hehler den für die Vermittlung beim Verkauf des aus deliktischer Herkunft stammenden Gegenstands an einen anderen Hehler erhaltenen Betrag zurückgibt; es ist notwendig, dass er den immateriellen und den materiellen Schaden, der aus entgangenem Gewinn und anderen entstandenen Schäden resultiert, entschädigt und zusätzlich dem Eigentümer, Opfer der Entziehung, den Gegenwert der durch die Hehlerei verlorenen "res" zahlt.

Dieses Prinzip macht deutlich, dass der Hehler nicht nur den erhaltenen Betrag zurückgeben, sondern auch den erlittenen Schaden des Opfers vollständig entschädigen muss, um mildernde Umstände zu erlangen. Dies impliziert eine vollständige Entschädigung, die sowohl den materiellen als auch den immateriellen Schaden, wie entgangenen Gewinn und andere entstandene Schäden, umfasst. Das Urteil hebt die Bedeutung hervor, den Opfern von Vermögensdelikten einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.

Rechtliche Implikationen und Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 17346 vom 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte der Opfer von Hehlerei dar. Es wird klargestellt, dass das italienische Rechtssystem eine bloße Rückgabe nicht als ausreichend betrachten kann, um mildernde Umstände zu erlangen. Dieses Prinzip ist grundlegend für die Gewährleistung einer gerechten Entschädigung und zur Abschreckung illegaler Verhaltensweisen im Kontext der Hehlerei.

Zusammenfassend bietet die Entscheidung des Kassationsgerichts eine klare Indikation zur Notwendigkeit einer vollständigen Entschädigung und hebt die Bedeutung hervor, die Rechte der Opfer zu schützen und sicherzustellen, dass Hehler nicht durch die bloße Rückgabe von Geldbeträgen rechtlichen Verpflichtungen entkommen können. Ein Ansatz, der, obwohl streng, dazu beitragen könnte, Hehlerei zu entmutigen und eine gerechtere Justiz zu fördern.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci