Abzugsfähigkeit der Kosten und Befugnisse der Finanzverwaltung: Kommentar zur Verordnung Nr. 9664 vom 2024

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 9664 vom 10. April 2024, ausgegeben vom Kassationsgericht, bietet wichtige Denkanstöße zur Abzugsfähigkeit von Kosten im Steuerbereich. Insbesondere wird klargestellt, welche Befugnisse die Finanzverwaltung bei der Bewertung der Angemessenheit der von den Steuerpflichtigen angegebenen Kosten und Einnahmen hat. Dieser Artikel hat zum Ziel, die wichtigsten Punkte des Urteils zu analysieren und die praktischen Implikationen für Unternehmen und Fachleute hervorzuheben.

Der rechtliche Kontext und das Urteil

Das Gericht hat entschieden, dass die Finanzverwaltung nicht an die vom Steuerpflichtigen im Jahresabschluss und in den Steuererklärungen angegebenen Werte gebunden ist. Das bedeutet, dass die Verwaltung auch in Abwesenheit von buchhalterischen Unregelmäßigkeiten die Befugnis hat, die Abzugsfähigkeit von als unangemessen oder unverhältnismäßig erachteten Kosten zu bestreiten. Dieses Prinzip fügt sich in einen rechtlichen Rahmen ein, der durch das DPR 29/09/1973 Nr. 600 definiert ist, insbesondere in den Artikeln 38 und 39, die die Steuerprüfungen regeln.

Abzugsfähigkeit der Kosten - Befugnisse der Finanzverwaltung - Bewertung der Angemessenheit - Zulässigkeit - Regelmäßigkeit der Buchhaltung - Irrelevanz. Im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Kosten im Rahmen der Prüfung hat die Finanzverwaltung, da sie nicht an die vom Steuerpflichtigen im Jahresabschluss und in den Erklärungen angegebenen Werte oder Entgelte gebunden ist, die Befugnis, die Angemessenheit der erfassten Kosten und Einnahmen zu bewerten und hat folglich, auch wenn keine Unregelmäßigkeiten bei der Führung der Buchhaltungsunterlagen oder Mängel in den rechtlichen Handlungen des Unternehmens vorliegen, die Möglichkeit, die Abzugsfähigkeit einer als nicht existent oder unverhältnismäßig zu den ausgeführten oder erfassten Tätigkeiten erachteten Kosten nicht anzuerkennen.

Die praktischen Implikationen für Unternehmen

Dieses Urteil hat wesentliche Folgen für Unternehmen, da es die Bedeutung der Angemessenheit in der Dokumentation der Kosten hervorhebt. Es ist entscheidend, dass die Steuerpflichtigen nicht nur die Regelmäßigkeit der Buchhaltung, sondern auch die Angemessenheit der getragenen Kosten nachweisen können. In diesem Kontext sollten Unternehmen besondere Aufmerksamkeit auf folgende Punkte legen:

  • Die angefallenen Ausgaben detailliert zu dokumentieren.
  • Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Kosten im Verhältnis zu den Geschäftstätigkeiten zu rechtfertigen.
  • Die Ausgaben- und Abzugsrichtlinien regelmäßig zu überprüfen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 9664 vom 2024 einen klaren Hinweis auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Verwaltung der Buchhaltung und der steuerlichen Dokumentation darstellt. Die Finanzverwaltung hat die Befugnis, die Angemessenheit der Kosten zu bewerten, was bedeutet, dass die Unternehmen bereit sein müssen, die Abzugsfähigkeit ihrer Ausgaben mit geeigneten Nachweisen zu verteidigen. Es ist daher ratsam, strenge buchhalterische Praktiken zu übernehmen und sich mit Experten im Steuerrecht zu beraten, um zukünftige Streitigkeiten und Probleme zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci