Am 3. Oktober 2023 hat das Kassationsgericht ein bedeutendes Urteil in Bezug auf das Verbrechen der Untreue gefällt und die Verurteilung von A.A., dem Insolvenzverwalter der Puntoshop Petali Spa, bestätigt, weil er sich Beträge angeeignet hat, die für das Insolvenzverfahren bestimmt waren. Diese Entscheidung klärt nicht nur die rechtliche Einordnung des Verbrechens, sondern bietet auch nützliche Hinweise zur Verantwortung derjenigen, die fremdes Vermögen im Insolvenzbereich verwalten.
Das Berufungsgericht Bologna hat, indem es das Urteil der ersten Instanz bestätigt hat, festgestellt, dass A.A. gemäß Art. 314 StGB das Verbrechen der Untreue begangen hat, indem er sich Beträge angeeignet hat, die von den Schuldnern auf sein persönliches Konto und nicht auf das für das Insolvenzverfahren eingerichtete Konto überwiesen wurden. Der Angeklagte, obwohl er die Pflicht hatte, die Beträge im Interesse des Verfahrens zu verwahren und zu verwalten, hat diese Pflicht verletzt, was zu seiner Verurteilung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe führte.
Die Verantwortung des öffentlichen Amtsträgers ist entscheidend bei der Verwaltung fremden Vermögens, und die Verletzung solcher Pflichten kann schwere Straftaten wie Untreue zur Folge haben.
Ein wesentlicher Aspekt des Urteils betrifft die Unterscheidung zwischen Untreue und schwerem Betrug. Das Gericht wies die Verteidigungsthese zurück, dass die Handlungen von A.A. als Betrug qualifiziert werden könnten, und betonte, dass Untreue vorliegt, wenn der Täter sich Vermögen aneignet, das sich bereits in seinem Besitz befindet, aufgrund seines Amtes. Tatsächlich handelte A.A. als Insolvenzverwalter und hatte daher eine Vertrauens- und Verantwortungstellung gegenüber den Gläubigern des Verfahrens.
Das Gericht hielt die gegen A.A. verhängte Strafe für angemessen und betonte die Schwere und Serienmäßigkeit der rechtswidrigen Handlungen. Die Entscheidung, die allgemeinen mildernden Umstände nicht als überwiegend gegenüber den erschwerenden Umständen anzuerkennen, wurde durch die erhebliche und wiederholte Natur der Aneignungen gerechtfertigt. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er den strengen Umgang des Rechtssystems mit Untreuetaten, insbesondere wenn sie von Personen mit öffentlichen Verantwortungen begangen werden, verdeutlicht.
Das Urteil des Kassationsgerichts vom 3. Oktober 2023 bietet eine wichtige Lehre über die Verantwortung der Insolvenzverwalter und die Notwendigkeit einer ethischen und transparenten Verwaltung fremden Vermögens. Die Unterscheidung zwischen Untreue und Betrug, wie sie in der Rechtsprechung hervorgehoben wird, bleibt entscheidend, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Vertrauenspositionen innehaben, die Vorschriften, die ihr Verhalten regeln, nicht verletzen. Das Urteil bestätigt, dass die Justiz darauf bedacht ist, die Interessen der Gläubiger zu schützen und Verstöße gegen öffentliche Pflichten streng zu bestrafen.