Das Urteil Nr. 39560 vom 19. September 2024 des Kassationsgerichts bietet einen grundlegenden Ansatz zur Reflexion über das heikle Thema der Auslieferung von Individuen an Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Insbesondere hat das Gericht den Fall einer von der Ukraine beantragten Auslieferung untersucht und ist zu Schlussfolgerungen gelangt, die eine sorgfältige Analyse verdienen.
Das Gericht hat festgestellt, dass das Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen nicht ausschließlich aus der Tatsache abgeleitet werden kann, dass das antragstellende Land sich im Kriegszustand befindet. Das bedeutet, dass die bloße Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt nicht ausreicht, um die Auslieferung abzulehnen, vorausgesetzt, es werden angemessene Garantien für die Sicherheit des Antragstellers bereitgestellt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er in einen breiteren Diskurs eingebettet ist, der Menschenrechte und den Schutz von Personen in verletzlichen Situationen betrifft.
Auslieferung, die von einem Land, das in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, beantragt wird - Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen, das im Kriegszustand liegt - Ausschluss - Bedingungen - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Auslieferung ins Ausland kann das Risiko, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen ausgesetzt zu werden, nicht allein aus der bloßen Beteiligung des antragstellenden Staates an einem bewaffneten Konflikt abgeleitet werden, vorausgesetzt, es werden geeignete Garantien bereitgestellt, dass die Inhaftierung nicht in Gebieten erfolgt, die direkt von Kampfhandlungen betroffen sind, und dass in jedem Fall angemessene Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der angeforderten Person im Falle einer Eskalation des Konflikts angeboten werden. (Sachverhalt betreffend die von der Ukraine beantragte Auslieferung, bei der das Gericht das Urteil des Berufungsgerichts mit der Aufforderung zur erneuten Bewertung der vom antragstellenden Staat gegebenen Zusicherungen und zur Beschaffung etwaiger ergänzender Informationen aufgehoben hat).
Aufgrund dieses Urteils ergeben sich einige grundlegende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um mit der Auslieferung in Konfliktsituationen fortzufahren:
Diese Bedingungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass das Recht auf Leben und menschliche Würde respektiert wird, im Einklang mit den europäischen und internationalen Normen zu Menschenrechten.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 39560 von 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz der individuellen Rechte in Auslieferungssituationen dar. Es bekräftigt die Wichtigkeit, jeden Fall sorgfältig zu bewerten und sicherzustellen, dass die Grundrechte immer im Mittelpunkt juristischer Entscheidungen stehen. Das Kassationsgericht positioniert sich mit dieser Entscheidung als Hüter der Gerechtigkeit und stellt sicher, dass die Auslieferungsverfahren nicht nur eine Frage der Legalität, sondern auch der Menschlichkeit sind.