Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 36898 vom 14. Juni 2024 eine entscheidende Frage zur Anwendbarkeit der ergänzenden Strafe des Ausreiseverbots gegenüber ausländischen Verurteilten im Bereich der Betäubungsmittelbekämpfung behandelt. Diese Entscheidung klärt nicht nur einen grundlegenden Aspekt der italienischen Gesetzgebung, sondern bietet auch Denkanstöße zu den Unterschieden in der Behandlung zwischen italienischen Staatsbürgern und Ausländern im Falle einer Verurteilung.
Das Gericht hat den Antrag auf Anwendung des Ausreiseverbots abgelehnt und festgestellt, dass diese ergänzende Strafe, die in Art. 85 des d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, vorgesehen ist, ausschließlich für italienische Staatsbürger gilt. Dieses Prinzip basiert auf einer genauen Auslegung der geltenden Normen und der Rechtsprechung. Tatsächlich hat das Gericht frühere Entscheidungen zitiert, wie die Nr. 10081 von 2020, die diese restriktive Auslegung bestätigen.
Ergänzende Strafen - Ausreiseverbot - Anwendbarkeit auf ausländische Verurteilte - Ausschluss. Im Bereich der Betäubungsmittelbekämpfung gilt das ergänzende Ausreiseverbot gemäß Art. 85 d.P.R. vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, nur für italienische Staatsbürger und nicht auch für ausländische Verurteilte.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs hat verschiedene praktische und rechtliche Konsequenzen, darunter:
Dieses Urteil wirft Fragen zur Kohärenz des italienischen Rechtssystems auf, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Rechte verurteilter Ausländer. Die europäischen Normen tendieren insbesondere dazu, eine faire und nicht diskriminierende Behandlung zu gewährleisten, und dieses Urteil könnte im Widerspruch zu den Gleichheitsprinzipien stehen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 36898 von 2024 einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis des italienischen Strafrechts und seiner Anwendungen dar. Es betont die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der geltenden Normen und ihrer Folgen und fordert die Gesetzgeber auf, einen gerechteren Ansatz gegenüber ausländischen Verurteilten in Betracht zu ziehen.