Urteil Nr. 37924 vom 2024: Recht auf Teilnahme an der Überprüfungssitzung in den Untersuchungshaftmaßnahmen

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 37924 vom 5. September 2024, das am 15. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, erlassen vom Kassationsgericht, hebt ein grundlegendes Prinzip hervor, das das Recht des Betroffenen auf Teilnahme während des Verfahrens zur Überprüfung der Untersuchungshaftmaßnahmen betrifft. Dieses Thema ist von äußerster Bedeutung im Kontext des Strafrechts, wo die persönliche Freiheit und das Recht auf Verteidigung stets gewährleistet sein müssen.

Das Recht auf Teilnahme an der Überprüfungssitzung

Das Gericht hat entschieden, dass, wenn eine Person Untersuchungshaft unterliegt, sie das Recht hat, persönlich an der Überprüfungssitzung teilzunehmen, auch wenn der Antrag auf Überprüfung durch einen ergänzenden Antrag gestellt wurde. Diese Klarstellung stellt einen bedeutenden Schritt zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens dar, wie es in Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) vorgesehen ist.

Überprüfungssitzung - Persönliche Teilnahme des Betroffenen unter einer Maßnahme zur Einschränkung der persönlichen Freiheit - Recht - Ausübungsmethoden - Antrag, der in einem ergänzenden Überprüfungsantrag enthalten ist - Eignung - Bedingungen. Im Überprüfungsverfahren gegen Maßnahmen, die zwingende Untersuchungshaft anordnen, hat die inhaftierte oder untergebrachte Person, die einer konkret einschränkenden Maßnahme unterliegt, das Recht, persönlich an der Sitzung teilzunehmen, auch wenn der entsprechende Antrag in einem ergänzenden Überprüfungsantrag formuliert wurde, sofern dieser innerhalb der Fristen gemäß Art. 309 StPO eingereicht wurde.

Folgen des Urteils

Das Urteil Nr. 37924 von 2024 beleuchtet die Bedeutung der Einhaltung der im italienischen Strafprozessrecht vorgesehenen Verfahren und Fristen. Insbesondere legt Artikel 309 präzise Methoden in Bezug auf die Überprüfung der Untersuchungshaftmaßnahmen fest. Das Gericht hat betont, dass das Recht auf Verteidigung nicht beeinträchtigt werden darf, auch nicht in Situationen, in denen ein ergänzender Antrag erforderlich ist.

  • Das Recht auf Teilnahme ist entscheidend für die Gewährleistung von Transparenz im Verfahren.
  • Das Urteil bekräftigt die zentrale Rolle des Angeklagten im Strafverfahren.
  • Ergänzende Überprüfungsanträge werden als gültig betrachtet, wenn sie innerhalb der vorgesehenen Fristen eingereicht werden.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 37924 von 2024 eine wichtige Bekräftigung des Rechts auf Verteidigung im Kontext der Untersuchungshaftmaßnahmen dar. Es bekräftigt nicht nur das Recht des Angeklagten, aktiv an der Überprüfungssitzung teilzunehmen, sondern bietet auch die Gelegenheit, über die Bedeutung nachzudenken, dass jeder Einzelne im Verlauf seines Verfahrens Gehör finden kann. Dieses Prinzip bildet die Grundlage eines Rechtsstaats, der die grundlegenden Freiheiten schützt und allen Bürgern ein faires Verfahren gewährleistet.

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