Visuelle Gespräche und Sicherheit: Überlegungen zu dem Urteil Nr. 49279 vom 2023

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 49279 vom 11. Oktober 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der juristischen Debatte über das besondere Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis des Strafgesetzbuches dar. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung des Gerichtshofs auf die notwendigen Bedingungen für die Zulassung von Gefangenen zu visuellen Gesprächen mit Angehörigen, die ebenfalls demselben Regime unterliegen. Dieses Thema betrifft nicht nur rechtliche Aspekte, sondern berührt auch Fragen der Sicherheit und der Menschenrechte.

Der Normenkontext und das Urteil

Das Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis wurde eingeführt, um eine differenzierte Behandlung von als besonders gefährlich geltenden Gefangenen zu gewährleisten, wie etwa solchen, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung stehen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass es für die Genehmigung von visuellen Gesprächen entscheidend ist, die Sicherheitsbedürfnisse zu berücksichtigen, die in Kontexten hoher Verwundbarkeit wie den durch dieses spezielle Regime vorgesehenen überwiegen müssen.

01 Präsident: DI NICOLA VITO. Berichterstatter: ALIFFI FRANCESCO. Relator: ALIFFI FRANCESCO. Angeklagter: MINISTERIUM FÜR GERECHTIGKEIT. P.M. PASSAFIUME SABRINA. (Conf.) Aufhebung mit Rückverweisung, TRIB. ÜBERWACHUNG TORINO, 01/03/2023 563000 VORBEUGENDE UND STRAFRECHTLICHE EINRICHTUNGEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Gefangener unter dem besonderen Regime gemäß Art. 41-bis StVollzG - Gespräche mit Angehörigen, die ebenfalls dem gleichen Haftregime unterliegen - Bedingungen. Im Hinblick auf das besondere differenzierte Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis StVollzG ist es für die Zulassung des Gefangenen zu visuellen Gesprächen mit anderen Angehörigen, die ebenfalls demselben Haftregime unterliegen, notwendig, die Sicherheitsbedürfnisse des speziellen Strafvollzugs zu berücksichtigen, wie sie auch aus der nicht verbindlichen Stellungnahme der Antimafia-Behörde abgeleitet werden können.

Die Sicherheitsbedürfnisse und die Rechte der Gefangenen

Das Urteil hebt einen grundlegenden Aspekt hervor: die Notwendigkeit, Sicherheit mit den Rechten der Gefangenen in Einklang zu bringen. Tatsächlich ist es, obwohl das Regime 41-bis Einschränkungen auferlegt, essenziell, dass die Gefangenen familiäre Bindungen aufrechterhalten können. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Gespräche nicht willkürlich gewährt werden können, sondern Sicherheitskriterien folgen müssen, die nicht nur den Gefangenen, sondern auch die Integrität der Justizvollzugsanstalt schützen.

  • Einhalten der Sicherheitsverfahren.
  • Risikobewertung durch die zuständigen Behörden.
  • Die Möglichkeit, Gespräche unter bestimmten Umständen zu beschränken.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 49279 vom 2023 die Komplexität des besonderen Strafvollzugsregimes und dessen Wechselwirkung mit den Menschenrechten hervorhebt. Der Gerichtshof hat auf die Notwendigkeit einer wohlüberlegten Bewertung der Sicherheitsbedürfnisse und des Rechts der Gefangenen, familiäre Beziehungen aufrechtzuerhalten, hingewiesen. Dieses Gleichgewicht ist entscheidend, um eine gerechte und humane Behandlung innerhalb der Gefängnisse zu gewährleisten, im Einklang mit den Grundsätzen des nationalen und internationalen Rechts.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci