Kommentar zur Verordnung Nr. 10274 von 2024: Das Verbot der Herstellung neuer Dokumente im Steuerstreit

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 10274 vom 16. April 2024 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich des Steuerstreits dar, indem sie klare Grenzen hinsichtlich der Erstellung neuer Dokumente während der Phase der Rückverweisung an das Berufungsgericht festlegt. Diese Entscheidung bekräftigt nicht nur das Prinzip des Verbots der Vorlage neuer Dokumente, sondern hebt auch die Amtsaufklärungspflicht bei der Verletzung dieser Norm hervor.

Der normative und juristische Kontext

Das Verbot, neue Dokumente im Rahmen der Rückverweisung vorzulegen, ist Teil eines normativen Rahmens, der darauf abzielt, Interessen von öffentlichem Interesse zu schützen. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass dieses Verbot dazu dient, die Stabilität der gerichtlichen Entscheidungen zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Parteien ihren Sachverhalt im Berufungsverfahren willkürlich ändern können. Dieses Prinzip wurde bereits in früheren Urteilen umrissen, wie in Nr. 2739 von 2009 und Nr. 20535 von 2014.

Das Prinzip der Amtsaufklärungspflicht

„Kassation mit Rückverweisung an das Berufungsgericht - Verbot der Vorlage neuer Dokumente - Amtsaufklärungspflicht - Einrede der Unzulässigkeit oder Annahme des Widerspruchs - Unbedeutsamkeit. Im Steuerverfahren ist das Verbot, neue Dokumente im Rahmen der Rückverweisung vorzulegen (es sei denn, ihre Vorlage war zuvor unmöglich oder ergibt sich aus dem Urteil der Rechtmäßigkeit) zum Schutz eines öffentlichen Interesses festgelegt, sodass die entsprechende Verletzung auch von Amts wegen im Rahmen der Rechtmäßigkeit festgestellt werden kann, selbst wenn keine Einrede der Unzulässigkeit oder Annahme des Widerspruchs erhoben wird.“

Diese Maxime, die in der Verordnung Nr. 10274 enthalten ist, unterstreicht die Bedeutung der Amtsaufklärungspflicht des Gerichts im Falle einer Verletzung des Verbots der Vorlage neuer Dokumente. Das bedeutet, dass der Richter auch dann eingreifen kann, um die Einhaltung der Normen zu gewährleisten, wenn die Parteien keine Einreden erheben. Dieser Ansatz bietet nicht nur einen besseren Schutz des öffentlichen Interesses, sondern verhindert auch, dass der Prozess zu einem unendlichen Streitfeld wird, in dem jede Partei versucht, neue Elemente zu ihren Gunsten einzuführen.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 10274 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Disziplin im italienischen Steuerprozess dar. Die Auslegung des Gerichts klärt nicht nur das Verbot der Vorlage neuer Dokumente in der Rückverweisungsphase, sondern etabliert auch ein Prinzip der Amtsaufklärungspflicht, das erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten der Parteien im Steuerstreit haben kann. Juristen und Steuerzahler müssen daher auf diese Bestimmungen achten, um rechtliche Probleme zu vermeiden, die den erfolgreichen Ausgang ihrer Anträge gefährden könnten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci