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Cass. pen. n. 40888 del 2024: Misshandlungen in der Familie und bedingte Strafaussetzung

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts, n. 40888 del 2024, behandelt ein Thema von großer sozialer und rechtlicher Bedeutung: die bedingte Aussetzung der Strafe für das Vergehen der Misshandlungen in der Familie. Insbesondere hat das Gericht betont, dass eine solche Aussetzung an die Teilnahme an spezifischen Rehabilitationsprogrammen gebunden sein muss, im Einklang mit den in den letzten Jahren eingeführten gesetzlichen Bestimmungen.

Der konkrete Fall und die Entscheidung des Gerichts

Im untersuchten Fall hatte das Gericht von Cremona A.A. zu zwei Jahren Haft wegen Misshandlungen gegenüber seiner Frau und den drei Kindern verurteilt. Das angefochtene Urteil hatte jedoch die bedingte Aussetzung der Strafe gewährt, ohne die Teilnahme an den in Art. 165, fünfter Absatz, des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Rehabilitationsprogrammen zu verlangen. Der Generalstaatsanwalt legte daraufhin Berufung ein und beantragte die Aufhebung des Urteils.

Das Kassationsgericht gab der Berufung statt und hob die obligatorische Teilnahme an Rehabilitationsprogrammen für Verurteilte wegen Misshandlungen hervor, wie es der Gesetzgeber festgelegt hat.

Die Gesetze und die europäischen Leitlinien

Das vorliegende Urteil fügt sich in einen breiteren normativen Kontext ein, der darauf abzielt, die Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen. Art. 165, fünfter Absatz, des Strafgesetzbuchs wurde mit dem Gesetz n. 69 del 2019 eingeführt, in Übereinstimmung mit den europäischen Empfehlungen, einschließlich der Istanbul-Konvention. Die europäischen Normen betonen die Bedeutung von Interventionsprogrammen für Gewalttäter, die darauf abzielen, Rückfälle zu verhindern und die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten.

  • Teilnahmepflicht an Rehabilitationsprogrammen.
  • Schutz der Opfer als Priorität.
  • Individualisierte Bewertung der Programme.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil n. 40888 del 2024 einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt dar. Das Kassationsgericht hat die Bedeutung der Bedingung der Aussetzung der Strafe an die Teilnahme an Rehabilitationsprogrammen bekräftigt und somit die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes hervorgehoben, der sowohl die Verantwortung der Täter als auch den zunehmenden Schutz der Opfer berücksichtigt. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Anwendung der nationalen Gesetzgebung, sondern unterstreicht auch das Engagement Italiens, die internationalen Verpflichtungen zur Gewaltprävention einzuhalten.