Urteil Nr. 49288 von 2023: Stalking und Diffamierung, ein Deliktenkonkurs

Das Urteil Nr. 49288 vom 15. November 2023, erlassen vom Berufungsgericht Catanzaro, behandelt eine von großer Bedeutung im Strafrecht: den Wettbewerb zwischen den Delikten Stalking und Diffamierung. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Konfigurierbarkeit solcher Delikte, sondern bietet auch Denkanstöße darüber, wie wiederholte Belästigungen strafrechtlich verfolgt werden können.

Der rechtliche Kontext

Das Gericht hat festgestellt, dass das Delikt des Stalkings, das in Artikel 612-bis des Strafgesetzbuchs vorgesehen ist, mit dem der Diffamierung gemäß Artikel 595 konkurrieren kann. Diese rechtliche Konfiguration tritt auch dann ein, wenn die Modalitäten des diffamierenden Verhaltens wiederholte Belästigungen einschließen. Dieser Aspekt ist grundlegend, da er aufzeigt, wie Verhaltensweisen, die isoliert erscheinen, in Wirklichkeit ein komplexeres und schwerwiegenderes Delikt darstellen können.

Stalking - Diffamierung - Deliktensammlung - Konfigurierbarkeit - Vorhandensein. Das Delikt des Stalkings konkurriert mit dem der Diffamierung, auch wenn in den Modalitäten des diffamierenden Verhaltens die wiederholten Belästigungen, die das Delikt gemäß Art. 612-bis StGB konstituieren, zum Ausdruck kommen.

Die Relevanz des Urteils

Dieses Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein, in dem der Gesetzgeber und die Rechtsprechung versuchen, die Opfer von Stalking und Diffamierung immer effektiver zu schützen. Das Gericht hat frühere Entscheidungen zitiert, wie die Urteile Nr. 51718 von 2014 und Nr. 29826 von 2015, die die Bedeutung bestätigen, die Wiederholung des Verhaltens als ein unterscheidendes Element für die Konfiguration des Delikts zu betrachten.

  • Stalking: wiederholte Belästigungen, die die individuelle Freiheit beeinträchtigen.
  • Diffamierung: Mitteilung von schädlichen Tatsachen für den Ruf einer Person.
  • Deliktensammlung: Möglichkeit, mehrere rechtswidrige Handlungen im Rahmen des gleichen Verfahrens zu verfolgen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 49288 von 2023 einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Belästigungen und Diffamierungen dar. Es betont, wie scheinbar getrennte Verhaltensweisen in Wirklichkeit ein einziges rechtswidriges Verhalten darstellen können, das unter verschiedenen Aspekten bestraft werden kann. Es ist entscheidend, dass die Opfer solcher Delikte sich ihrer Rechte und der ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schutzmöglichkeiten bewusst sind. Die aktuelle Rechtsprechung fordert eine tiefgehende Reflexion darüber, wie das Gesetz auf Situationen psychologischer Gewalt und Diffamierung reagieren kann, um einen angemessenen Schutz für die Betroffenen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci