Die gerichtliche Einigung und die unveräußerlichen Rechte: Analyse der Verordnung Nr. 8898/2024

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 8898 vom 4. April 2024, die vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet wichtige Klarstellungen zum Thema der gerichtlichen Einigung, insbesondere im Kontext der Rechte der Arbeitnehmer. Das Urteil befasst sich damit, ob die gerichtliche Einigung auch dann für gültig erachtet werden kann, wenn sie unveräußerliche Rechte betrifft, und behandelt ein entscheidendes Thema für diejenigen, die im Bereich des Arbeitsrechts tätig sind.

Der rechtliche Rahmen der gerichtlichen Einigung

Die gerichtliche Einigung, die durch die Artikel 185 und 420 der Zivilprozessordnung (c.p.c.) geregelt ist, ist nicht mit einem einfachen privaten Geschäft gleichzusetzen. Sie erfordert tatsächlich die Einbeziehung eines Richters und die Einhaltung spezifischer Formalitäten, wie sie in Artikel 88 der Durchführungsbestimmungen der c.p.c. vorgesehen sind. Dieser Prozess zielt nicht nur auf die Beilegung von Streitigkeiten ab, sondern hat auch bedeutende materielle Auswirkungen, wie im besprochenen Urteil dargelegt.

Gerichtliche Einigung - Wesentliche Elemente - Gegenstand - Unveräußerliche Rechte des Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Gründe. Die gerichtliche Einigung gemäß den Artikeln 185 und 420 c.p.c. ist eine Vereinbarung, die nicht mit einem reinen und einfachen privaten Rechtsgeschäft gleichzusetzen ist, da sie strukturell durch das notwendige Eingreifen des Richters und die Formalitäten gemäß Artikel 88 der Durchführungsbestimmungen der c.p.c. gekennzeichnet ist und funktional durch die prozessuale Wirkung der Beendigung der Angelegenheit, in der sie erfolgt, sowie durch die materiellen Auswirkungen, die sich aus dem rechtlichen Geschäft ergeben, das von den Parteien gleichzeitig abgeschlossen wird; sie ist daher auch dann gültig, wenn sie unveräußerliche Rechte zum Gegenstand hat, da Artikel 2113, letzter Absatz, c.p.c. die Einigungen schützt, die gemäß den Artikeln 185, 410 und 411 c.p.c. erfolgt sind, in denen das Eingreifen eines Dritten (gerichtliche, verwaltungstechnische oder gewerkschaftliche Autorität), das darauf abzielt, die Vermutung der Beeinflussung der Freiheit des Einvernehmens des Arbeitnehmers zu überwinden, seine Position angemessen schützt.

Folgen des Urteils für die Rechte der Arbeitnehmer

Das Gericht hat festgestellt, dass gerichtliche Einigungen auch dann als gültig angesehen werden können, wenn sie unveräußerliche Rechte betreffen, dank des Eingreifens des Richters. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er den Arbeitnehmern einen angemessenen Schutz gewährleistet, die andernfalls unter Druck geraten könnten, ihre Zustimmung zu geben. Tatsächlich besteht die Rolle des Richters darin, als Garantie zu fungieren und sicherzustellen, dass die Zustimmung des Arbeitnehmers tatsächlich frei und nicht beeinflusst ist.

  • Anerkennung der Gültigkeit der gerichtlichen Einigung für unveräußerliche Rechte.
  • Die Bedeutung der richterlichen Intervention als Garantie für den Arbeitnehmer.
  • Die Möglichkeit, das Verfahren effektiv und schützend abzuschließen.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 8898 von 2024 einen wichtigen Schritt im Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in Italien dar. Sie stellt klar, dass die gerichtliche Einigung, auch wenn sie unveräußerliche Rechte betrifft, gültig und geschützt ist, vorausgesetzt, dass das notwendige Eingreifen des Richters erfolgt. Dieses Urteil stärkt nicht nur die Rolle der Justiz im Arbeitsrecht, sondern bietet auch ein wichtiges Instrument zur effektiven und gerechten Beilegung von Streitigkeiten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci