Kassation in der italienischen Rechtssprechung: Artikel, Urteile und mehr

Willkommen auf unserer Seite, auf der Sie alle relevanten Artikel und Urteile zur Kassation in der italienischen Rechtssprechung finden können. Erfahren Sie mehr über dieses wichtige Thema und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts, Strafkammer III, Nr. 15231 von 2017: Verantwortung des Steuerberaters und Irreführung.

Wir analysieren das Urteil des Kassationsgerichts, das die Verurteilung eines Steuerberaters wegen Irreführung bestätigt hat, indem wir die beteiligten rechtlichen Grundsätze und die Auswirkungen für die Fachleute in diesem Bereich untersuchen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
BGH, StR 35353/2010: Klarstellungen zur Zulässigkeit der Strafanzeige im Falle von Betrug und Fälschung.

Wir analysieren das Urteil Cass. pen. n. 35353/2010, das wichtige Anhaltspunkte zur Verfahrensfähigkeit von Betrugs- und Falsifikationsdelikten bietet und die Notwendigkeit einer korrekten Anklage durch die Staatsanwaltschaft sowie die Rolle des Rücktritts von der Strafanzeige hervorhebt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Cass. pen. n. 20822/2024: Unrechtmäßige Kompensation und strafrechtliche Verantwortung im Steuerkontext

Das recente Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur strafrechtlichen Verantwortung für Steuerverletzungen und zur Verwendung von nicht existierenden Mehrwertsteuerkrediten. Es werden die rechtlichen Implikationen und die Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer analysiert.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Cass. pen., Sez. III, Urteil Nr. 530 von 2025: Überlegungen zur Verantwortung für unterlassene Abführung von Abzügen.

Wir analysieren das recente Urteil des Kassationsgerichts, das die Verurteilung wegen unterlassener Zahlung von Abzügen aufgehoben hat, und heben die Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis der Zertifizierungen und den Änderungen der Anklage hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zum Urteil Cass. pen. Nr. 20571 von 2024: Überlegungen zu Steuerverstößen.

Analyse des jüngsten Urteils des Kassationsgerichts, das die Verurteilung wegen Steuerdelikten bestätigt und die strafrechtliche Verantwortung sowie die für die Konfigurierbarkeit des Verbrechens erforderlichen Beweise hervorhebt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Analyse des Urteils Cass. pen., Abt. III, Nr. 36333 von 2024: Die Verjährung und die Steuerverstöße.

Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts behandelt das Thema der Verjährung im Steuerrecht und die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten für die Verwendung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen und klärt die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundsätze.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Analyse des Urteils Cass. pen., Abt. III, Nr. 33213 von 2024: Ne bis in idem und Steuerverantwortung.

Das recente Urteil des Kassationsgerichts behandelt relevante Fragen zum Prinzip des ne bis in idem im Steuerrecht und zur Verantwortung der Geschäftsführer im Falle von Steuerdelikten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Cass. pen., Sez. III, Urteil Nr. 526/2025: Überlegungen zur strafrechtlichen Verantwortung bei Steuerhinterziehung

Wir analysieren das Urteil Nr. 526 des Kassationsgerichts von 2025, das wichtige Anhaltspunkte zur Verantwortung der Geschäftsführer im Falle von Steuerhinterziehung und zur Anwendung der Strafbarkeitsgrenzen bietet.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Räumliche Zuständigkeit bei Steuerstraftaten: Analyse des BGH, Az. III, Nr. 32280 von 2024.

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts klärt die Kriterien der örtlichen Zuständigkeit bei den Straftaten des unterlassenen Umsatzsteuerzahlens und hebt den juristischen Widerspruch sowie die Bedeutung des Prüfungsortes hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Analyse des Urteils Cass. pen., Abt. III, Nr. 36118 von 2024: Einblicke in Steuerverletzungen.

Das Urteil des Kassationsgerichts von 2024 bietet bedeutende Hinweise zur Qualifizierung von Steuerdelikten und zum Prinzip des ne bis in idem und vertieft die Problematik der unzulässigen Kompensation und der Sicherungsmaßnahmen.