Willkommen auf unserer Seite, die sich mit dem Thema Abwesenheit in der Rechtssprechung befasst. Hier finden Sie eine Vielzahl von Artikeln, Urteilen und weiteren Informationen zu diesem wichtigen rechtlichen Begriff.
Das Urteil Nr. 30589 von 2024 des Kassationsgerichts bringt wichtige Klarstellungen zur Nichtigkeit des Verfahrens im Falle der Abwesenheit des Angeklagten und hebt die durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 vorgenommenen Änderungen hervor.
Das jüngste Urteil Nr. 48776 von 2023 klärt die Verpflichtung zur Aufhebung des Abwesenheitsbeschlusses in Strafverfahren und hebt den Schutz der Rechte des Angeklagten sowie die Bedeutung der korrekten Zustellung hervor.
Das Urteil Nr. 49347 von 2023 behandelt das Thema der Rückgabe innerhalb der Frist zur Anfechtung des Urteils eines abwesenden Angeklagten, indem die Rechte zur Wiederholung von Beweisen und die Befugnisse des Berufungsrichters analysiert werden. Lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen und praktischen Implikationen dieser Entscheidung entdecken.
Das Urteil Nr. 16131 von 2024 klärt die Anwendbarkeit des Art. 585, Abs. 1-bis, StPO und hebt die Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten während des Verfahrens hervor. Lassen Sie uns die Einzelheiten und rechtlichen Implikationen entdecken.
Das Urteil Nr. 16315 von 2024 des Kassationsgerichts klärt die Zustellungsmodalitäten für im Ausland wohnhafte Angeklagte und hebt die notwendigen Voraussetzungen hervor, damit die Abwesenheit des Angeklagten im Verfahren erklärt werden kann.
Das Urteil Nr. 8956 aus dem Jahr 2024 klärt die Grenzen der disziplinarischen Kündigung wegen unentschuldigter Abwesenheiten im öffentlichen Dienst und unterstreicht die Bedeutung des Arbeitsumfelds und der Feiertage.
Das Urteil Nr. 14577 von 2022 des Kassationsgerichts behandelt das Thema der Aufhebung des Urteils im Zusammenhang mit der Ernennung eines Vertrauensanwalts. Lassen Sie uns gemeinsam die rechtlichen Implikationen dieser Entscheidung entdecken.
Das Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur betrügerischen Insolvenz und zur Anwendung der Vorschriften über Abwesenheit und Säumnis während des Verfahrens.