Der Kassationsgerichtshof äußert sich zur rechtlichen Qualifikation des Delikts der Erpressung und hebt die Unterscheidung zur Anstiftung zur Korruption sowie die Frage der Verjährung hervor.
Detaillierte Analyse des Urteils des Kassationsgerichts zu den Straftaten der Erpressung und Korruption, wobei die interpretativen Probleme und die rechtlichen Implikationen hervorgehoben werden.