Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 1361 von 2014 hat wichtige Aspekte hinsichtlich des Schadensersatzes für immaterielle Schäden und dessen Übertragbarkeit auf die Erben klargestellt, indem es grundlegende Kriterien für die Schadensbemessung im Todesfall festgelegt hat. Lassen Sie uns die wesentlichen Punkte der Entscheidung analysieren.